Steiermark: Silvester 2024/2025 - Informationen zum Jahreswechsel

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Foto: LPD Steiermark
27 Dez 13:12 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die steirische Polizei informiert anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels rund um das Thema "Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen". Einmal mehr ergeht der Appell an die Bevölkerung, Verbote zu beachten und die Gefährlichkeit pyrotechnischer Gegenstände nicht zu unterschätzen. Eigenverantwortung der Bevölkerung muss in den Fokus gestellt werden.

Dass die steirische Polizei auch heuer wieder mit der nicht erlaubten Verwendung pyrotechnischer Gegenstände stark beschäftigt sein wird, steht außer Frage. Die Polizei appelliert einmal mehr an die Vernunft der Bevölkerung. Jeder Einzelne zeigt sich für sein Handeln verantwortlich. Eine lückenlose Überwachung des Gesetzes wird der Polizei nicht möglich sein. Personen, welche sich nicht an das Gesetz halten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Gesetzesübertretungen können dabei nicht nur bei Polizeikontrollen, sondern auch durch private Anzeigen sowie dienstlichen Wahrnehmungen im Zuge des Streifendienstes zur Anzeige gebracht werden.


Geldstrafen bis zu 10.000 Euro sowie Verfall möglich
Abgesehen von empfindlich hohen Geldstrafen sollte aber auf die Gefährlichkeit von pyrotechnischen Gegenständen aufmerksam gemacht werden. Immer wieder gibt es schwere Verletzungen. Dass die Tier- sowie Umwelt rund um Silvester ebenso stark belastet ist, sollte jedem einzelnen, der Pyrotechnik verwendet, ebenso bewusst sein.


Zentrale Botschaften
• Hohe Gefährlichkeit in Zusammenhang mit illegaler Pyrotechnik
• Empfohlener Kauf bei nationalen und gewerblichen Händlern
• Verbot der Verwendung (F2 bis F4) im Ortsgebiet und in der Nähe von Menschenansammlungen
• Sicherer Umgang mit erlaubten pyrotechnischen Gegenständen


Die Polizei Steiermark warnt ausdrücklich vor Verletzungen in diesem Zusammenhang. Wählen Sie im Ernstfall so schnell wie möglich den Notruf 144 oder 133. Nur so können die Einsatzkräfte so schnell wie möglich für entsprechende Hilfe sorgen.


Quelle: LPD Steiermark



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