Wien: Sima - Kein Platz für Straßenrowdys in Wien

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Wien

28 Apr 05:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Schwerpunktaktionen gegen Roadrunner-Szene mehrmals pro Woche – Bundesländerübergreifendes Maßnahmenbündel für effektives Vorgehen

Die vielfältigen Anstrengungen der Stadt im Einsatz gegen die Roadrunner-Szene war Thema in der heutigen Fragestunde im Wiener Gemeinderat. Mobilitätsstadträtin Sima erläuterte Wiens Vorgangsweisen mit verstärkten Schwerpunktkontrollen der MA 46 in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und die bundesländerübergreifenden Allianzen: „Die Sicherheit im Straßenverkehr hat oberste Priorität. Deshalb haben wir seitens der Stadt gemeinsam mit der Polizei die nächtlichen Schwerpunktaktionen stark ausgeweitet. Allein dieses Jahr haben wir bereits 47 Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen, die eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellten, im Vorjahr waren 171.“

Bei solchen Schwerpunktaktionen besteht zudem auch die Möglichkeit eine Schnellrichterin hinzuzuziehen, die direkt vor Ort das Strafmaß ausspricht. Letztes Jahr geschah das 270-mal, in den ersten 4 Monaten dieses Jahres bereits 147-mal. Das ausgesprochene Strafmaß liegt bei durchschnittlich 900 Euro. Auch Amtsärzte werden bei diesen Kontrollen zugezogen, um gegen Alko- und Drogenlenker vorzugehen.

Weitere Maßnahmen auf Bundesebene notwendig – bundesländerübergreifende Initiative

In einem bundesländerübergreifenden Schulterschluss präsentierte Stadträtin Sima bereits Anfang des Monats mit ihren Amtskollegen aus Salzburg und Kärnten ein Maßnahmenbündel gegen Straßenrowdys. Man einigte sich mit der Gründung einer „Task-Force-Raser“ auf eine verstärkte Kooperation der Bundesländer.

„Wir wissen, dass die Roadrunner-Szene gut vernetzt ist, umso wichtiger, dass wir es in Zukunft auch sind“, so Stadträtin Sima, die allerdings auf auch notwendige Verschärfungen im Bund verweist: „Um eine bessere Handhabe gegen diese Szene zu haben, brauchen wir zusätzliche Möglichkeiten im Bundesgesetz. So soll bei Wiederholungstätern auch eine dauerhafte Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich sein. Damit steht dann für viele fast schon das ‚Lebenswerk‘ auf dem Spiel, dann überlegt man sich hoffentlich zweimal, ob man sich künftig noch einmal so rücksichtlos und die Allgemeinheit gefährdend im Straßenverkehr verhält.“

Im Anti-Straßenrowdy-Maßnahmenbündel wird auch eine Anhebung des Mindeststrafmaßes für Lenken in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gefordert.

Zentrales Register für bessere Handhabe gegen Straßenrowdys in ganz Österreich

Von großer Bedeutung ist auch ein zentral abrufbares Verwaltungsstrafregister, das es bislang nicht gibt. Aus diesem Grund ist es den Behörden nicht möglich einzusehen, ob es sich um Wiederholungstäter handelt oder nicht. In allen Fällen, bei denen der Strafkatalog einen Strafrahmen vorsieht, kann daher kein entsprechend höheres Strafausmaß festgesetzt werden. Um eventuell vermerkte Vorstrafen auch aus anderen Bundesländern einsehen zu können, soll die bundesweite Vereinheitlichung des Verwaltungsstrafregisters erfolgen. Durch die gesetzliche Verankerung der Datenweitergabe zwischen den Bundesländern verbessert sich auch die Handhabe bei groß angelegten Raser-Treffen im Bundesgebiet.


Quelle: Stadt Wien



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