Niederösterreich: Sitzung des NÖ Landtages

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Niederösterreich

25 Feb 14:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Abgeordneter Martin Schuster (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, tatsächlich gebe es am Wahlrecht viel zu reformieren, was heute herauskomme, sei ein „Reförmchen“. Immerhin gebe es Klarheit beim Wahlrecht für Zweitwohnsitzer. Diese Reform komme nur deshalb, weil in Wien das flächendeckende Parkpickerl eingeführt werde. Das Wahlrecht sei eine wichtige Materie und man hätte sich Jahre lang seriös mit der Sache auseinandersetzen können. Es gebe viel zu reformieren, zu verbessern und zum Teil auch abzuschaffen.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) meinte, vor vielen Jahren sei es üblich gewesen, dass VP und SP Funktionäre sich gegenseitig beschuldigt hätten, irgendwo jemanden angemeldet zu haben. Es habe sehr „sonderbare Behausungen“ von Menschen gegeben, die in Niederösterreich zu Wahlen zugelassen gewesen seien. Nach langem Ringen sei es vor einigen Jahren gelungen, eine Reform zu machen. Die VP habe das Ansinnen gehabt, dass jemand nach Kriterien mit einem Zweitwohnsitz an der Wahl teilnehmen könne. Die Grünen hätten damals darauf hingewiesen, dass dies nicht befriedigend sei und letztlich der Bürgermeister alleine entscheiden konnte, wer wahlberechtigt sei.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) führte aus, dass er es nicht verstehe, dass Krismer-Huber nach wie vor für das „d`Hondtsche System“ sei. Denn Mehrheitsparteien würden mehr davon profitieren. Er stelle daher den Antrag zur getrennten Abstimmung. Dennoch sei heute ein guter, historischer Tag für die Demokratie in Niederösterreich. Vielleicht schaffe man es darüber hinaus in absehbarer Zeit, die nichtamtlichen Stimmzettel abzuschaffen.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) sagte, es werde endlich Missbrauch und „Wählertourismus“ quer durchs Land abgestellt. Die wirkliche Sensation sei aber nicht die Abschaffung des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer, sondern ein Zitat von Klaus Schneeberger in der heutigen Kronen Zeitung. Demnach sei eine Wahlrechtsänderung eine demokratiepolitisch sensible Angelegenheit. Zur Diskussion zum „d`Hondtschen Verfahren“ sagte er, dass man eine getrennte Abstimmung wünsche und daher einen entsprechenden Antrag einbringe.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) richtete dem Kollegen Weninger aus, dass man gerne über Minderheitenrechte reden könne. Wenn sie sich an die letzten Verhandlungen zur Geschäftsordnungsnovelle erinnere, könne man nochmals darüber reden wer Rückzug gemacht habe, als es um die Stärkung der Minderheitenrechte ging. Es scheitere am letzten „Abdrücker“ immer an der Sozialdemokratie. Die SP sitze in ihren „Proporz-Fauteuil“ und sei leicht zu durchschauen. Die SP solle nicht über Minderheitenrechte reden, sondern sei nur da, wenn es um den eigenen Machterhalt gehe.

Dritte Präsidentin Mag. Karin Renner (SP) wies den Begriff „Proporz-Fauteuil“ zurück. Außerdem sei auch das Wort „elendig“ in Hinblick auf den Rechnungshofausschuss zurückzuweisen. Zu Moral und Anstand brauche sie nichts mehr sagen, wenn sich eine Partei über Anstand wählen lasse und dann zuschaue, wie kleine Kinder außer Landes gebracht werden.

Abgeordneter Dr. Martin Michalitsch (VP) sagte, dass oft über das Wahlrecht diskutiert, aber selten darüber abgestimmt werde. Heute gehe es um das Zweitwohnsitzerwahlrecht, hier zeichne sich ein großer Konsens über Parteigrenzen hinweg ab. Das Parkpickerl sei nur der letzte Punkt, der schlagend geworden sein. Heute sei ein Wendepunkt im Wahlrecht in Niederösterreich und man komme dem Wunsch nach Veränderung der Gemeinden nach. Es sei ein Entwurf mit historischer Bedeutung zur rechten Zeit. Das „d`Hondtschen Verfahren“ sei in Österreich ein tragendes System zur Feststellung von Mehrheitsverhältnissen. Zum Proporz unterstrich er, dass er es gut finde, dass nicht nur VP-Politiker in der Landesregierung vertreten seien, sondern auch Sozialdemokraten und die Freiheitlichen.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) merkte zu den Beiträgen von Krismer-Huber und Michalitsch, die meinten, dass das „d`Hondtschen Verfahren“ gut sei, an, etwas was schon immer gewesen sei, nicht immer so bleiben müsse.

Die beiden Anträge auf getrennte Abstimmung von Abgeordneten Hannes Weninger (SP) und Abgeordneten Dieter Dorner (FP) wurden einstimmig angenommen. Der SP-Antrag zum Inhaltsverzeichnis des Gesetzesentwurfes wurde mit Stimmen von VP, Grüne und Neos angenommen. Artikel 15 des Gesetzesentwurfes wurde mit Stimmen von VP und Grüne angenommen. Der Rest des Gesetzesentwurfes wurde einstimmig angenommen.

Die folgenden zwei Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Erich Königsberger, FP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:• sofortige Aufhebung des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)• Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG).

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) sagte, dass man laut Zitat der Landeshauptfrau Mikl-Leitner bei der Impfpflicht auf Freiwilligkeit setze. Er verstehe die Kehrtwende der VP Niederösterreich nicht. Denn die Impfpflicht sei ein gebrochenes Versprechen. Darüber hinaus habe die Landeshauptfrau verkündet, dass künftige Landesbedienstete geimpft sein müssen. Mit anderen Worten sei das ein Berufsverbot für Ungeimpfte. Ungeimpfte seien damit Menschen zweiter Klasse. Der Abgeordnete kritisierte auch den Sinneswandel bei der Impfpflicht. Kein anderes Land habe eine Impfpflicht wie Österreich beschlossen. Die SP habe sich die Zustimmung zur Impfpflicht mit der Zustimmung zur „peinlichen“ Impflotterie abkaufen lassen. Die Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechten müssten gestoppt und der seiner Ansicht nach „sinnbefreite Wahnsinn“ beendet werden

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) meinte, die FP versuche mit allen Mitteln, ihre „abtrünnigen Wählerinnen und Wähler“ zurückzugewinnen. Gleichzeitig zeichne sich die Bundesregierung durch fehlendes Pandemiemanagement aus. Wenig anfangen könne sie auch mit dem Freiheitsbegriff der FP, der durch ein „laissez faire“-Denken gekennzeichnet sei. Völlig danebengegangen sie auch die Impflotterie. Der Gesundheitsminister sei gefordert dafür zu sorgen, dass man gut durch den nächsten Herbst und Winter komme.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Gruber (Grüne) ist überzeugt, dass man den Sommer des Vorjahres nicht genutzt habe, sich auf das Pandemiegeschehen im Herbst und Winter vorzubereiten. Im Hinblick auf die Möglichkeit einer neuer Virus-Variante sei die breite Zustimmung zum Impfpflichtgesetz erfreulich.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) bedauert es, dass gesunde und motivierte Landesbürger, die nicht geimpft seien, keine Aufnahme in den Landesdienst ermöglicht werde. Dazu brachte er gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen einen Resolutionsantrag ein.

Abgeordneter René Pfister (SP) sagte, dass in den zwei Jahren der Pandemie die heimische Wirtschaft stärker eingebrochen sei als in anderen Ländern. Darüber hinaus habe es keine durchgängige Strategie bei der Pandemiebekämpfung gegeben. Kritik übte er auch an den „Finanzspritzen für Milliardäre und Millionäre“. Entscheidungen würden vielfach auf Grundlage von Umfragen gefällt und nicht nach den Bedürfnissen und im Interesse der Bevölkerung.

Abgeordneter DI Franz Dinhobl (VP) skizzierte die Entwicklung des Pandemiegeschehens der vergangenen Monate. Trotz des starken Anstieges der positiv Getesteten seien die Intensivstationen nicht überlastet worden. Omnikron sorge für mildere Verläufe bei den Betroffenen. Niemand wisse aber, wie es im kommenden Herbst ausschaue. Die Impfpflicht sei auf jeden Fall die richtige Maßnahme im Hinblick auf eine positive Zukunft.

Der auf Ablehnung lautende Antrag betreffend sofortige Aufhebung des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 wurde mit Mehrheit angenommen. Der Resolutionsantrag des Abgeordneten Jürgen Handler wurde abgelehnt.

Der ebenfalls auf Ablehnung lautende Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 wurde mit Mehrheit angenommen.


Quelle: Land Niederösterreich



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