Wien: So funktioniert PCR-Testen in Wien ab dem 1.4.2022
Wie viele kontingentierte PCR-Tests kann man künftig durchführen?
Grundsätzlich können alle Personen 5 kontingentierte PCR-Tests pro Monat durchführen. Der Bund regelt in seiner Verordnung, dass alle Personen, die noch Gurgeltest-Kits aus dem März zu Hause haben, im April ausnahmsweise 10 kontingentierte PCR-Tests durchführen können. Ab Mai sind jedenfalls nur noch 5 kontingentierte PCR-Tests möglich.
Welche Ausnahmen von den kontingentierten PCR-Tests gibt es?
Der Bund hat in seiner Verordnung diverse Ausnahmen festgelegt, die nicht kontingentiert und für die Bürger*innen jedenfalls kostenlos durchgeführt werden können. Die entsprechende Verordnung ist bis dato noch nicht kundgemacht worden. In dieser werden die Ausnahmegründe genau definiert sein.
Darüber hinaus sind Verdachtsfallabklärungen bei COVID-spezifischen Symptomen sowie Freitesten aus einer Quarantäne ab dem 5. Tag weiterhin kostenlos und ohne Limit möglich. Ein vorzeitiges Freitesten aus der Quarantäne kann in Wien ab dem 5. Tag (täglich) durchgeführt werden. Ist der PCR-Test negativ oder zwar positiv, aber mit einem CT-Wert von 30 oder höher, kann man die Quarantäne vorzeitig verlassen.
Wie viele Testkits bekomme ich künftig bei Alles Gurgelt?
Ab 1. April kann man mit dem persönlichen Code von allesgurgelt.at ein Mal pro Monat 5 Gurgeltest-Kits in allen BIPA-Filialen abholen. Dann ist dieser persönliche Code entwertet und kann erst wieder im Folgemonat eingelöst werden. Wer noch Gurgeltest-Kits aus dem März zu Hause hat, kann im April – entsprechend der Verordnung des Bundes – ausnahmsweise 10 kontingentierte PCR-Tests durchführen.
Ich habe mein Kontingent aufgebraucht. Wie komme ich bei Alles Gurgelt zu zusätzlichen Gurgeltest-Kits, wenn ein nicht-kontingentierter Ausnahmegrund vorliegt?
Wenn man zum Beispiel alle kontingentierten Tests aufgebraucht hat, oder akut einen Gurgeltest für einen der festgelegten Ausnahmegründe benötigt, kann man sich normal unter allesgurgelt.at einloggen und klickt nach dem Log-In einen dieser Ausnahmegründe an und bekommt für diesen einen Test einen personalisierten Barcode. Mit diesem kann man ein Gurgeltest-Kit in einer BIPA-Filiale abholen, diesen zu Hause durchführen und danach wie gewohnt abgeben. Für diese Tests entstehen keine Kosten für die Bürger*innen.
Werden die Wiener Teststraßen, Gurgelboxen und Schnupfen-Checkboxen ab 1. April offenbleiben?
Ja. Es gibt viele Menschen, die einerseits aus medizinischen Gründen nicht gurgeln können, die deshalb weiterhin ein physisches Testangebot benötigen. Andererseits haben gerade ältere Bürger*innen Schwierigkeiten, sich bei reinen Online-Angeboten zurechtzufinden. Sie müssen weiterhin ein breites und physisches Testangebot vorfinden können. Dieses werden sie auch weiterhin in Wien vorfinden.
Ich habe COVID-spezifische Symptome. Wo kann ich mich testen?
Die bisherigen Möglichkeiten einer COVID-Verdachtsfallabklärung bleiben weiterhin aufrecht. Wer COVID-spezifische Symptome hat, kann folgende Möglichkeiten nutzen:
– Man macht online einen Test unter allesgurgelt.at und gibt an, dass dieser zur Verdachtsfallabklärung durchgeführt wird.
– Man kann 1450 anrufen. Dort kann im Rahmen der telefonischen Verdachtsfallabklärung ein PCR-Test vereinbart werden. Das erfolgt entweder über das Mobile Home Sampling, bei Fahrradbot*innen, die das Testkit nach Hause bringen und nach der Testung die Probe auch gleich mitnehmen. Es kann aber auch eine Verdachtsfallabklärung bei einer Teststraße vereinbart werden.
– In einer Wiener Teststraße oder einer PCR-Gurgelbox.
– Im Rahmen der hausärztlichen Verdachtsfallabklärung. Das kann entweder in einer Ordination oder in einer Schnupfen-Checkbox erfolgen. In der Schnupfen-Checkbox wird zunächst ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Ist dieser positiv, erfolgt eine Nachtestung mittels PCR-Test vor Ort.
Ich habe keine COVID-spezifischen Symptome und möchte im Rahmen eines Ausnahmegrunds einen PCR-Test durchführen. Wo kann ich mich testen?
Die bisherigen physischen Testmöglichkeiten der Stadt Wien bleiben weiterhin aufrecht. Wer aufgrund eines Ausnahmegrunds einen PCR-Test durchführen will, kann folgende Möglichkeiten nutzen:
– Man macht online einen Test unter allesgurgelt.at und gibt an, dass dieser für einen der oben genannten Ausnahmegründe durchgeführt wird. Das Prozedere ist weiter oben beschrieben.
– In einer Wiener Teststraße oder einer PCR-Gurgelbox. Man gibt vor Ort an, dass der PCR-Test für einen der oben genannten Ausnahmegründe durchgeführt wird.
Im Rahmen dieser Testangebote kann selbstverständlich auch ein vorzeitiges Freitesten aus der Quarantäne ab dem 5. Tag (täglich) durchgeführt werden. Ist der PCR-Test negativ oder zwar positiv, aber mit einem CT-Wert von 30 oder höher, kann man die Quarantäne vorzeitig verlassen.
Bleiben alle Teststraßen, Gurgelboxen und Schnupfen-Checkboxen in vollem Umfang geöffnet?
Vorerst ja. Die Situation wird je nach dem Ausmaß der künftigen Nutzung laufend evaluiert und neu bewertet. Das wird im Laufe des Aprils erfolgen, je nachdem, wie gut die Angebote durch die Bevölkerung angenommen werden.
Quelle: Stadt Wien