Kärnten: Soforthilfe für Unwettergeschädigte auch heuer gesichert
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LHStv.in Schaunig, LR Fellner: Schwere Schäden nach Unwetterkatastrophen im heurigen Sommer – Weiteres Soforthilfepaket gesichert – Generelle Richtlinie gewährleistet im Bedarfsfall rasche und zielgerichtete Unterstützung für betroffene Haushalte
KLAGENFURT. Im heurigen Sommer führten schwere Unwetter bereits zu erheblichen Schäden, zuletzt besonders in der Gemeinde Krems. Das tatsächliche Ausmaß der Schäden wird nun nach und nach sichtbar. „Rasche Hilfe ist jetzt besonders wichtig“, betonen Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig und Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner.
„Nach dem ersten Schock einer solchen Unwetterkatastrophe richten wir unser Hauptaugenmerk auf die Menschen und ihre grundlegenden Bedürfnisse. Einige der Betroffenen stehen vor den Trümmern ihrer Existenz, ihnen fehlt es teils an den notwendigsten Dingen. Genau dafür sind die HIBL im Katastrophenfall angedacht – rasch Geld für diese grundlegenden Dinge zu gewährleisten. Da leider die Erfahrungswerte der letzten Jahre deutlich machen, dass Unwetterkatastrophen immer häufiger und mit immenser Intensität auftreten, ist es notwendig, generelle Richtlinien in diesem Bereich zu beschließen“, so Schaunig.
Fellner, der sich in zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen vor Ort ein Bild vom Schadensausmaß machte, bestärkt die Notwendigkeit einer „raschen und effizienten“ Hilfe für Geschädigte: „Zur großen emotionalen Belastung, die Menschen in solchen Situationen durchleben müssen, kommen auch die wirtschaftlichen bis hin zu existenziellen Sorgen. Darum ist es umso wichtiger, mögliche Unterstützungsleistungen so schnell und unkompliziert wie möglich zur Verfügung zu stellen.“
Als Soforthilfemaßnahme in Katastrophenfällen seitens des Landes stehen Mittel aus dem „KAT-HIBL“ (Hilfe in besonderen Lebenslagen) zur Verfügung. Auch diesmal wird den betroffenen Gemeinden direkt Geld zur Verfügung gestellt, damit diese die Schadensfälle vor Ort zielgerichtet bearbeiten können. Diese Vorgehensweise ist relativ jung und gab es erstmals im letzten Jahr 2023, Richtlinien in ähnlicher Form für diese Förderschiene gibt es seit 2018 und diese stellen auch die Basis bzw. den Orientierungsrahmen für den aktuellen Regierungssitzungsbeschluss dar.
Neu ist das Prozedere. Bisher waren diese Richtlinien jedes Jahr aufs Neue zu beschließen, in Zukunft soll dieser Prozess vereinfacht werden. „Durch eine Anpassung der Richtlinie ist es uns möglich, diese Fördermöglichkeit langfristig zu sichern. Das ermöglicht uns eine effizientere und raschere Abwicklung im Krisenfall“, so der Katastrophenschutzreferent. Ein entsprechender Beschluss soll in der kommenden Regierungssitzung fallen.
Dankende Worte findet Fellner vor allem für die zahlreichen freiwilligen Einsatzkräfte vor Ort. „Ohne euch wären solche Situationen nicht zu stemmen. Das sind Extreme, ihr leistet Unglaubliches, Tag und Nacht“, betont Fellner und ergänzt weiter: „Unser Land kann stolz sein auf alle Einsatzkräfte, auf all jene Menschen, die im Katastrophenfall ihre Häuser, Wohnungen und Familien verlassen und mehrere Tage retten, helfen du schützen wo es geht. Ohne sie wären Krisen wie diese nicht bewältigbar.“
Mittels dieser Soforthilfemaßnahmen können Mittel auf einfachstem Weg, zum großen Teil mit einem einseitigen Formular, ausbezahlt werden, um erste Liquidität in der Notsituation, zu schaffen. Die Beurteilung der Schäden erfolgt dabei in vier Kategorien: Für Schäden von 5.000 bis 10.000 Euro werden 1.000 Euro überwiesen, bis 30.000 Euro werden 3.000 Euro ausgezahlt, bis 50.000 Euro sind es 5.000 Euro und für Schäden über 50.000 werden 10.000 Euro zur Auszahlung gebracht. Die organisatorische und formale Abwicklung der konkreten Schadensfälle liegen in der Verantwortung der Gemeinde.
Schaunig ergänzt: „Von Landesseite sichern wir den Gemeinden die notwendigen finanziellen Mittel zu und dass diese rasch überwiesen werden. Nachdem das Land von den Gemeinden eine Ersteinschätzung zu den Schadenshöhen übermittelt bekommt, fließt auf Basis der gemachten Angaben das Geld auf das jeweilige Gemeindekonto zur weiteren Verwendung.“
Quelle: Land Kärnten