Eine 37-jährige Österreicherin ist verdächtig und geständig durch Vorlage gefälschter Monatslohnzettel von Jänner 2019 bis Februar 2020 einen Übergenuss aus den Leistungen der Mindestsicherung erschlichen zu haben. Durch die Täuschung über ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse wurden ihr fortlaufend erhöhte Mindestsicherungsleistungen in der Höhe eines vierstelligen Eurobetrages ausbezahlt.
Der Versuch sich mittels gefälschtem Jahreslohnzettel erhöhte Mietzinsbeihilfe-Leistungen zu erschleichen scheiterte.
Quelle: LPD Tirol
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