Eine österreichische, 41-jährige, Frau ist verdächtig, zwischen April 2020 und Juli 2021, Sozialleistungen in der Gesamthöhe von € 22.000,- erschlichen zu haben, indem sie wesentliche Tatsachen den auszahlenden Stellen verschwiegen hatte.
Obwohl die Frau während des Bezugszeitraumes im Besitz von zwei Eigentumswohnungen in Innsbruck und handelsrechtliche Geschäftsführerin eines österreichischen Unternehmens war, täuschte sie gegenüber den Behörden ihre Mittellosigkeit bzw. Notlage vor, sodass ihr zu Unrecht die Sozialleistungen unter dem Titel Mindestsicherung und Arbeitslosengeld ausbezahlt worden sind.
Darüber hinaus hatte sich die Beschuldigte über das Wohnungsamt des Stadtmagistrates Innsbruck eine Sozialwohnung der Stadt Innsbruck erschlichen, in der sie selbst wohnhaft war, während sie eine der beiden Eigentumswohnungen an Dritte vermietet hatte.
Die verdächtige Person, welche die entsprechenden Antragsformulare für die Sozialleistungen bewusst falsch ausgefüllt hatte, wird bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges angezeigt.
Quelle: LPD Tirol