Kärnten: Soziales - Länder einig über Kindergrundsicherung
Foto: LPD Kärnten/Kuess
Bundesminister Rauch, LHStv.in Schaunig, LR.in Prettner: In Klagenfurt diskutierten die Landessozialreferentinnen und Landessozialreferenten mit Minister Rauch über drängende sozialpolitische Fragen – „Kindergrundsicherung eine gesellschaftliche Notwendigkeit“ - Beschäftigungsinitiative für Menschen mit Behinderung – Einstieg in Sozialbetreuungsberufe einheitlich ab 18 Jahre und Kompetenzerweiterung für Heimhilfen
KLAGENFURT. „Die Einführung der Kindergrundsicherung ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit“: So kommentierte Minister Johannes Rauch die Forderung der Bundesländer (im Rahmen der Konferenz der Sozialreferentinnen und Sozialreferenten in Klagenfurt) nach einer Kindergrundsicherung in Österreich. Kärnten war – mit Sozialreferentin Gaby Schaunig und mit der für Pflege und Chancengleichheit zuständigen Landesrätin Beate Prettner - Gastgeber der zweitägigen Konferenz der Landessozialreferentinnen und Landessozialreferenten: Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesminister Johannes Rauch, Sozialreferentin Martina Rüscher (Vorarlberg) und Sozialreferent Leonhard Schneemann (Burgenland) wurde folgende Bilanz gezogen: „Einigkeit über die Bedeutung von weitreichenden Reformen für das Sozialwesen inklusive Pflege und Menschen mit Behinderung.“
Tatsächlich nahm die Bekämpfung der steigenden Armut einen wichtigen Raum ein: „Stellen Sie sich vor, der Kinderarzt empfiehlt Ihnen, mit Ihrem kranken Kind ans Meer zu fahren – und Sie können es sich nicht leisten. Stellen Sie sich vor, Sie müssen am Monatsende die Entscheidung treffen, ob sie eine Rechnung bezahlen oder Lebensmittel kaufen. Das ist die Lebensrealität vieler Familien in Österreich und das ist unerträglich“, erklärte Kärntens Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig und betonte: „Wir müssen allen Kindern in Österreich gute Zukunftschancen geben, denn: jedes einzelne Kind geht uns alle an.“ Der heute gefällte einstimmige Beschluss der Länder mit Aufforderung an den Bund zur Ausarbeitung einer Kindergrundsicherung sei ein „Meilenstein“ auf dem Weg zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut. „Kindermut hat massive gesundheitliche, gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Folgen und sie wird vererbt. Wir müssen alles daransetzen, diesen Kreislauf zu durchbrechen“, so Schaunig. Kinderarmut sei nicht nur menschlich unerträglich, sondern auch volkswirtschaftlich unvernünftig. Notwendig bei der Bekämpfung sei dabei ein Mix an Maßnahmen, angefangen von finanzieller Unterstützung über Verbesserungen bei der Kinderbetreuung bis hin zur Erhöhung von Bildungschancen.
Volle Unterstützung erhielten die Sozialreferentinnen und Sozialreferenten in dieser Forderung von Minister Rauch. „Für mich ist klar: Um Armut dauerhaft zu bekämpfen, müssen wir strukturelle Maßnahmen umsetzen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. “Höchste Priorität hat für mich eine Kindergrundsicherung, damit kein Kind in Armut aufwachsen muss. Für Juni habe ich Expertinnen und Experten aus Sozialorganisationen und Wissenschaft zu einem runden Tisch geladen, um eine sinnvolle Entscheidungsgrundlage für die nächste Bundesregierung vorzubereiten. Sie muss rasch in die Umsetzung gehen, damit alle Kinder in Österreich in Zukunft die gleichen Chancen auf ein gutes und gesundes Leben haben. Der heutige Beschluss der Bundesländer bestärkt mich in diesem Vorgehen.“
Froh zeigte sich der Minister auch über den einstimmigen Beschluss für eine Novelle der 15a-Vereinbarung für Sozialbetreuungsberufe. „Sei es bei der Körperpflege, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten: Heimhilfen sind für betreuungsbedürftige Menschen enorm wichtig”, betonte Sozialminister Johannes Rauch. „Die Ausweitung ihrer Kompetenzen ist deshalb gut und richtig. Künftig dürfen Heimhilfen zum Beispiel Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder den Blutdruck messen. Sie können ihre Kundinnen und Kunden so noch besser unterstützen.“ Die Senkung des Mindestalters für Sozialbetreuungsberufe ist für Rauch ein “weiterer Schritt”, um junge Menschen zu einer Ausbildung zu motivieren. “Bisher mussten manche junge, motivierte Menschen nach ihrer Ausbildung warten, bevor sie als Fach- oder Diplom-Sozialbetreuerin oder Fach- oder Diplom-Sozialbetreuer arbeiten durften”, betonte Rauch. „Der heutige Beschluss ermöglicht eine Berufsausübung bereits mit 18 Jahren und gewährleistet damit einen nahtlosen Übergang in den Beruf. In Zeiten, in denen wir dringend nach Fachkräften suchen, können wir damit auch die Versorgung der Betroffenen verbessern.” Vor Inkrafttreten der Novelle zur 15a-Vereinbarung für Sozialbetreuungsberufe muss sie im Ministerrat beschlossen und dem parlamentarischen Prozess zugeführt werden.
Für den Pflegebereich, der mit einem zusehenden Personalengpass konfrontiert ist - auf der einen Seite steigt die Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen deutlich und schnell, auf der anderen Seite sinkt die Zahl der berufstätigen Personen (demografische Entwicklung) – wurden noch weitere Anträge eingebracht: „Wir dürfen keine Chance auslassen, weiteres Pflegepersonal zu gewinnen. Wir müssen um jeden einzelnen Mitarbeiter ringen“, appellierte Prettner. Zu ihrem Bedauern wurde aber ihr Antrag, die verkürzte Ausbildung von der Pflegeassistenz zur Diplomierten Pflegefachkraft zu verlängern, mit einer Gegenstimme abgelehnt (es gilt das Einstimmigkeitsprinzip). „Gerade diese Ausbildung wird in Kärnten sehr stark angenommen. Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir heuer unseren letzten Lehrgang starten müssen. Dann ist damit Schluss.“ Angenommen wurde hingegen der Antrag auf unkompliziertere und standardisierte Nostrifizierung von Pflegekräften aus dem Ausland. Eine Maßnahme, die der burgenländische Landesrat Leonhard Schneemann als „unabdingbar“ definierte: „Wir werden den Pflegebereich nicht mehr alleine mit heimischen Arbeitskräften ausstatten können. Wir müssen unsere Fühler verstärkt ins Ausland strecken.“ Ebenso plädierte er für weitere finanzielle Mittel für den Pflegebereich: „Es wurde zwar der Pflegefonds im Zuge des Finanzausgleichs aufgestockt, ich bin aber überzeugt, dass es künftig noch mehr Mittel bedarf.“
Mehrere Beschlüsse wurden zum Bereich der Chancengleichheit gefasst – mit der Forderung, die Beschäftigung für Menschen mit Behinderung mit weiteren finanziellen Mitteln und Pilotprojekten „anzustoßen“: 36 Millionen Euro stellt der Bund für Beschäftigungsprojekte unter dem Motto Lohn statt Taschengeld zur Verfügung. „Unsere Zielsetzung ist es, Menschen mit Behinderung aus tagesstrukutrellen Einrichtungen hinaus in tatsächliche Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt mit tatsächlichem Lohn zu bekommen“, erklärte Minister Rauch. Aktuell versucht jedes Bundesland in Eigeninitiativen, Beschäftigungsprojekte umzusetzen. „Alleine in Kärnten betragen die finanziellen Aufwendungen für Beschäftigungsmaßnahmen rund 70 Millionen Euro pro Jahr“, informierte LR.in Prettner. „Vor diesem Hintergrund sind die vom Bund zur Verfügung gestellten 36 Millionen für ganz Österreich nur als Anschubfinanzierung und als ein erster Schritt in die richtige Richtung zu sehen.“ Die Bundesländer sind sich einig: „Es müssen vom Bund ausgehend die notwendigen Schritte gesetzt werden, dass wir keine zweite Scheinarbeitswelt schaffen, sondern Menschen mit Behinderung wirklich in die erste Arbeitswelt integrieren können“, betonte die Vorarlberger Landesrätin Martina Rüscher. „Eine Akkordierung zwischen Bund und Ländern muss eine Selbstverständlichkeit werden, und wir müssen von der Anschubfinanzierung zu einer Regelfinanzierung durch den Bund kommen.“
In Summe wurden 20 Anträge eingebracht und 19 einstimmig beschlossen. Sie werden dem Bundesminister nun schriftlich übermittelt.
Quelle: Land Kärnten