Scheibbs: Sozialleistungsbetrug aufgedeckt - vorgetäuschter Wohnsitz
Polizistinnen und Polizisten konnten bei einer Schwerpunktkontrolle am ehemaligen Grenzübergang Grametten im Bezirk Gmünd einen Fall von Sozialleistungsbetrug aufdecken. Der derzeitige Schaden beläuft sich auf rund 51.300 Euro.
Ein 58-jähriger tschechischer Staatsbürger wurde Ende Juli 2021 bei der Einreise von Tschechien nach Österreich bei einer Schwerpunktaktion kontrolliert. Dabei stellten die Beamtinnen und Beamten der Taskforce Sozialleistungsbetrug (TF Solbe), der Finanzpolizei und der Polizeiinspektion Bad Großpertholz vor Ort fest, dass der tschechische Staatsbürger seit Anfang 2016 immer wieder Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezogen, aber seinen Auslandsaufenthalt dem Arbeitsmarktservice (AMS) nicht gemeldet habe.
Weitere umfassende Ermittlungen durch den TF-Solbe-Ermittler bei der Polizeiinspektion Gaming wurden eingeleitet und ergaben, dass er nicht nur seine Reise nicht bekannt gegeben, sondern auch seinen Lebensmittelpunkt in Österreich nur vorgetäuscht habe. So soll er bereits seit 2015/2016 nach Tschechien gezogen sein, sei aber weiterhin an seinem Wohnsitz in Gaming gemeldet gewesen. Nur dadurch habe er die Notstandshilfe ohne Unterbrechung beziehen können.
Im Tatzeitraum entstand dem AMS dadurch ein Schaden von rund 51.300 Euro. Da er in diesem Zeitraum auch mehrmals Krankengeld bezogen habe, wurde auch die österreichische Gesundheitskasse in noch zu ermittelnder Höhe geschädigt. Der Sachverhalt wurde der Staatsanwaltschaft St. Pölten zur Anzeige gebracht.
Die Polizei teilt mit:
Auslandsreisen von Personen, die in Österreich Sozialleistungen beziehen, müssen von diesen bei den auszahlenden Stellen gemeldet werden. Erfolgt dies nicht, kann dies die Rückforderung durch die Sozialeinrichtung zur Folge haben und zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges nach sich ziehen.
Derartige Straftaten werden durch die Taskforce Sozialleistungsbetrug (TF Solbe) bearbeitet, sprich es werden Anzeigen entgegengenommen, Verdächtige überprüft und bei bestehendem Anfangsverdacht Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet.
Quelle: LPD Niederösterreich