Neunkirchen : Sozialleistungsbetrug und Verleumdung geklärt – Schaden mehr als 170.000 Euro

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27 Jän 15:42 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eine 38-Jährige aus dem Bezirk Neunkirchen steht im Verdacht, im November 2010 einen schweren sexuellen Missbrauch zum Nachteil ihres zu dieser Zeit 4-jährigen Sohnes vorgetäuscht und wissentlich einen ASBÖ Sanitäter fälschlicher Weise der Tat bezichtigt zu haben. Die 38-Jährige versuchte außerdem eine damals 15-Jährige, in ihrem Haushalt tätige Caritasschülerin, zu einer Falschaussage zu bestimmen, in dem sie die Schülerin ersuchte, bei der Polizei auszusagen, dass der damals 4-jährige Sohn der Beschuldigten für ca. 30 Minuten ohne Aufsicht in der Wohnungsanlage in der Nähe der ASBÖ gewesen sei. Die 15-Jährige lehnte dies ab und wechselte danach den Ausbildungsplatz. Bei dem Kind wurden keine Verletzungen diagnostiziert, Sachbeweise und Spuren konnten nicht gesichert werden. Das Verfahren wurde daher von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt im Februar 2011 eingestellt.

In Folge suchte die 38-Jährige bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) St. Pölten um Pflegegeld an, wobei sie den erhöhten Pflegebedarf mit den Folgeerscheinungen des vermeintlichen Übergriffes begründete. Sie gab bei rund acht ärztlichen Begutachtungen an, dass ihr Sohn täglich mehrmals inkontinent sei, nicht essen und nicht schlafen könne. Außerdem setze ihr Sohn parasuizidale Handlungen und könne alleine das Haus nicht verlassen. Selbst bei der letztmaligen Untersuchung im Oktober 2021 gab sie an, dass sie ihren Sohn bei der Körperpflege und beim Ankleiden unterstützen und ihn zur Schule bringen müsse. Tatsächlich spielte der Sohn jedoch als Hauptschüler bei einem Verein aktiv Fußball, absolviert derzeit eine höher bildende Schule und steht aktiv im Kader bei einem Sportverein. Die Angaben der 38-Jährigen konnten im Zuge von zahlreichen Zeugenvernehmungen (Kindergartenpädagogen, Lehrkräfte, Jugendfreunde etc.) sowie Erhebungen bei Behörden, Ärzte usw. widerlegt werden.

Der Schaden zum Nachteil der PVA übersteigt die Höhe von 100.000 Euro. In gleicher Art und Weise täuschte die 38-Jährige das Finanzamt Neunkirchen/Wiener Neustadt und verpflichtete diese Behörde zur Auszahlung der erhöhten Kinderbeihilfe im Zeitraum 2011 bis 2014. Der Schaden beträgt rund 5000 Euro.

Im Zuge der Erhebungen durch die ‚Task Force Sozialleistungsbetrug Neunkirchen‘ der Polizeiinspektion Gloggnitz wurde festgestellt, dass die 38-Jährige auf selbstständiger Basis eine Erwerbstätigkeit ausübte, indem sie Nachhilfe in einem angemieteten Büro anbot. Diese Erwerbstätigkeit hat sie der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen im Zuge ihrer Anträge um Gewährung von Sozialleistungen verschwiegen, um die Behörde zur Auszahlung bzw. erhöhten Auszahlung von Leistungen zu verpflichten. Weiters gab sie im Zuge der Anträge fälschlicherweise an, dass der Kindesvater nicht im gleichen Haushalt wohne. Die Meldeadresse und der tatsächliche Hauptwohnsitz der 38-Jährigen samt deren drei Kinder stimmt ebenfalls nicht überein. Der Schaden zum Nachteil der Bezirkshauptmannschaft Neukirchen bzw. Land NÖ dürfte bei 67.000 Euro liegen.

Das Bundessozialamt dürfte ebenfalls geschädigt worden sein. Der Schaden konnte noch nicht beziffert werden.

Nachdem die 38-Jährige von den kriminalpolizeilichen Erhebungen Kenntnis erlangte, wechselte sie kurzfristig ihren Hauptwohnsitz in den Bezirk Baden und suchte bei der Bezirkshauptmannschaft Baden ebenfalls um Sozialleistungen an. Dabei machte sie unrichtige Angaben bezüglich der Wohnsituation, um die Behörde zur Auszahlung von Leistungen zu verpflichten.

Nach Abschluss der Erhebungen wurde der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angezeigt. Die 38-Jährige wurde am 12. Jänner 2023 vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs sowie wegen Verleumdung zu 24 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt.

Aufgrund der akribischen Ermittlungen der ‚Task Force Sozialleistungsbetrug Neunkirchen‘ der Polizeiinspektion Gloggnitz konnte ein weiterführender, großer Schaden verhindert werden.



Quelle: LPD Niederösterreich



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