Steiermark: Sozialressort - Fünf-Punkte-Plan für Heilpädagogischen Kindergarten
Sozialressort: Fünf-Punkte-Plan für Heilpädagogischen Kindergarten
Graz (29. November 2022).- Für den Heilpädagogischen Kindergarten Steingruber in Graz, der sich in einer finanziellen Notlage befindet, legt das Sozialressort nach langwierigen Verhandlungen mit dem Betreiber einen Fünf-Punkte-Plan vor, der die Fortführung sichert. Neben Nachbedeckungen von Mehraufwendungen für die Jahre 2021 und 2022 werden ab 2023 die Tagsätze wie auch schon 2019 angepasst beziehungsweise belegbare Investitionskosten abgedeckt.
„Ich begrüße es sehr, dass die Stadt Graz nun endlich reagiert und ihrer Verantwortung für die Elementarpädagogik nachkommt. Wir aus dem Sozialressort haben wiederholt aufmerksam gemacht, dass Maßnahmen des Bildungsbereichs schon lange notwendig sind“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus.
Darüber hinaus wird das Sozialressort 2023 für alle Heilpädagogischen Kindergärten valorisieren und somit die Tagsätze erhöhen sowie wie bisher für 2022 die möglichen finanziellen Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderung abdecken. Das Sozialressort ist für jenen Mehraufwand zuständig, der in inklusiver Elementarpädagogik wie dem Heilpädagogischen Kindergarten Steingruber in Graz für Kinder mit Behinderung entsteht. Für Kinder ohne Behinderung sind das Bildungsressort des Landes beziehungsweise die Gemeinden – wie in jeder anderen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung – verantwortlich.
Im Detail umfasst das Konzept des Sozialressorts in seinem Verantwortungsbereich für Kinder mit Behinderung für den Kindergarten Steingruber folgende Punkte:
Erstens: Kann ein Mehraufwand aufgrund der Kinder mit Behinderung nachgewiesen werden, wird dieser immer schon nachbedeckt. Das gilt auch für 16.000 Euro aus dem Jahr 2021.Sollte es zweitens auch für 2022 eine Nachbedeckung belegbar geben müssen, wird auch diese geleistet.Drittens: Wegen der gestiegenen Kosten gibt es für 2022 eine Zwischenvalorisierung von 5,6 Prozent.Der Tagsatz wird – Punkte vier – ab 2023 entsprechend valorisiert.Und fünftens: Wenn weitere Investitionen für Kinder mit Behinderung notwendig sein sollten, wird sich das Sozialressort anteilig nach der Zahl der Kinder mit Behinderung nach Vorlage und Prüfung der Unterlagen an diesen Investitionskosten beteiligen.
Darüber hinaus kündigt die Soziallandesrätin an, dass alle Heilpädagogischen Kindergärten evaluiert werden und auf Basis dieser Untersuchung ein neues Finanzierungskonzept entwickelt werden wird. „Klar ist, dass wir vom Sozialressort zu unserer sozialen Verantwortung für Kinder mit Behinderung stehen“, betont Landesrätin Kampus.
Quelle: Land Steiermark