Innsbruck: Stadt Innsbruck reagiert auf Energiekrise
Foto: IKM/M. Darmann
Neue Förderung soll Ausbau an Photovoltaik (PV)-Anlagen weiter vorantreiben
Die hohen Energiepreise und die damit verbundene Teuerung erfordern Maßnahmen, um die Unabhängigkeit von Gas- und Ölimporten zu fördern. „Die Stadt Innsbruck ist hier auf einem guten Weg“, betont Bürgermeister Georg Willi und führt weiter aus: „Energieeffizienz und der Umstieg von fossilen auf erneuerbaren Energieträgern gelten schon seit Jahren als Leitlinien der Innsbrucker Energiepolitik.“
Seit 2013 unterstützt die Stadt mit „Innsbruck fördert: Energie Puls“ sowohl die Gebäudesanierung als auch Wärmepumpen. „Aufgrund des vorhandenen Photovoltaik-Potentials auf Dachflächen in Relation zu den bereits realisierten PV-Anlagen besteht aber noch großer Verbesserungsbedarf“, weiß die zuständige Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl. „Deshalb werden wir künftig auch den Ausbau von PV-Anlagen fördern.“
PV-Anlagen mit einer Anlagenleistung von mindestens 6 Kilowatt-Peak (kWp, Höchstleistung einer PV-Anlage) sind rückwirkend mit 1.1.2022 förderbar. Um zusätzlich zur Landesförderung einen deutlichen Anreiz zur Errichtung größerer PV-Anlagenleistungen zu geben, wird darüber hinaus das vollendete 8., 9. und 10. kWp zusätzlich durch die Stadt Innsbruck gefördert. „Dabei wird jedes (vollständig) ausgeführte kWp zusätzlich mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Alle, die heuer bereits um Bundes- oder Landesförderungen angesucht haben, können das Förderansuchen bei der Stadt Innsbruck nachreichen“, erklärt Ing. Markus Kostner vom Referat Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II.
Bundes- und Landesförderungen
Zusätzlich zur städtischen Förderung und der Landesförderung sind für PV-Anlagen seit April 2022 die neuen Investitionszuschüsse laut EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) des Bundes verfügbar. „Gefördert werden Anlagen aller Größen unterteilt in vier Kategorien (A, B, C, D), wobei die kleinste Kategorie bis 10 kWp mit einer Förderhöhe von 285 Euro pro kWp (also max. 2.850 Euro) bedacht ist“, erläutert Hermann-Jörg Moser, BSc vom Referat Verkehrsplanung, Klimaschutzstrategien und ergänzt: „Anlagen mit einer Leistung ab 10 kWp (Kategorie B-D) weisen geringere Fördersätze auf, zudem erfolgt eine Reihung der Ansuchen aufgrund des angegebenen Förderbedarfs.“
Weiters verfügbar ist die Landes-Förderung im Rahmen der Wohnhaussanierung für das 6. und 7. kWp. Auch für Stromkunden der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB), welche im Versorgungsgebiet beheimatet sind, wird eine Investitionsförderung im Umfang von je 100 Euro für die ersten 3 kWp und je 50 Euro für das 4. und 5. kWp zugesprochen. Es ergibt sich somit eine Förderhöchstgrenze von 400 Euro. Die Förderung wird auch für Anlagen größer 5 kWp gewährt. Sie bleibt jedoch bei 5 kWp gedeckelt.
Maximal mögliche Förderhöhe am Beispiel einer 10kWp PV-Anlage
Förderstelle
Förderhöhe je kWp
Gesamt-Förderhöhe
Förderung Stadt Innsbruck (für das vollendete 6 bis 10 kWp)
max. 1.000 €/kWp
max. 5.000 €
Bundesförderung nach angegebenen Förderbedarf
max. 285 €/kWp
max. 2.850 €
Landesförderung (für das vollendete 6. und 7 kWp)
max. 1.000 €/kWp
max. 2.000 €
Zusätzliche Förderung für bestehende IKB Stromkunden
max. 400 €
max. 400 €
Gesamt möglicher Förderbetrag:
max. 10.250 €
Ein zusätzlicher Anreiz zur Neuerrichtung von PV-Anlagen wird durch das Förderprogramm der Stadt Innsbruck „Innsbruck fördert: EnergiePlus“ geschaffen, wenn gleichzeitig eine Dachsanierung mit Dämmstoff aus nachwachsenden Rohstoffen und/oder der Einbau einer Wärmepumpe erfolgt.
Service:
Wer zuhause eine Photovoltaik-Anlage errichten möchte oder an Förderungen dafür interessiert ist, findet hier einen kurzen Überblick, um die bzw. den richtige/n AnsprechpartnerIn für das jeweilige Anliegen im Magistrat Innsbruck zu finden.
Quelle: Stadt Innsbruck