Innsbruck: Stadt bremst Mieterhöhung bei 2.500 IIG-Wohnungen
Foto: IKM/M. Freinhofer
Statt 8,6 Prozent wird Mietzins heuer nur um zwei Prozent angehoben
In Zeiten der Teuerung werden die Mieten für die rund 2.500 Wohnungen der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG), welche dem Richtwertmietzins unterliegen, nicht um die vorgesehenen 8,6, sondern nur um 2 Prozent erhöht. Dies beschloss der Stadtsenat am Donnerstag, 6. April 2023, auf Initiative von Bürgermeister Georg Willi mit den Stimmen der Grünen, von FPÖ und SPÖ per Umlaufbeschluss.
Nach dem Scheitern der Mietpreisbremse auf Bundesebene folgt Innsbruck damit dem Modell aus Graz. Konkret bedeutet das: Der Mietzins bei IIG-Wohnungen wird mit 1. Mai nur um zwei Prozent angehoben, bis 2026 folgt eine schrittweise Anhebung um weitere vier Prozent. „Es war mir und den Mitgliedern des Stadtsenats wichtig, dieses Zeichen zu setzen. Nachdem eine bundesweite Lösung fehlt, gehen wir den Weg, den auch andere österreichische Städte gehen, und greifen dort ein, wo wir können – in unserem Fall bei den betroffenen Wohnungen der IIG“, so Bürgermeister Georg Willi. „Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Vertreterinnen und Vertretern von FPÖ und SPÖ, die das genauso sehen.“
Für die IIG bedeutet die Entlastung für die MieterInnen Mindereinnahmen. Die Hälfte der Mindereinnahmen wird die Stadt Innsbruck ausgleichen.
Schrittweise Erhöhung
Seit 1. April 2023 hat die IIG aufgrund der Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz erneut die Möglichkeit zur Erhöhung der Richtwertmieten. Die IIG unterscheidet dabei sogenannte „IIG-Richtwertmieten“ mit einem Sozialabschlag von 15,5 Prozent und restliche Richtwerte mit darüberhinausgehenden Abschlägen, wie beispielsweise einem Befristungsabschlag.
Zur Dämpfung der gesetzlich möglichen Inflationsanpassung soll die IIG aufgrund des gegenständlichen Gemeinderatsbeschlusses die Richtwertmieten nicht unter einmal, sondern schrittweise und in einem reduzierten Ausmaß erhöhen. Beschlossen wurde nun eine Erhöhung um insgesamt sechs Prozent aufgeteilt auf die Jahre 2023 bis 2025, somit wird der Mietzins um jeweils zwei Prozent pro Jahr angehoben.
Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Quelle: Stadt Innsbruck