Wien: Städtebund-Gleichstellungsindex - Österreichs Städte und Gemeinden auf halber Strecke zur Gleichstellung

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Wien

03 Mär 22:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Städtebund präsentiert umfassendes Messinstrument zur Gleichstellung

Wie steht es um Gleichstellung und Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen in Österreichs Städten und Gemeinden? Wo wurde bereits viel erreicht, und wo besteht Aufholbedarf? Um die Gleichstellung voranzutreiben, hat der Österreichische Städtebund das SORA-Institut beauftragt, umfassende Daten zu diesem Thema zusammenzutragen. Erstmals liegt nun der Städtebund-Gleichstellungsindex für alle 2.094 Gemeinden und die 23 Wiener Gemeindebezirke vor und zeigt: Mit einem Indexwert bei 51 von 100 Punkten liegt Österreich am Weg zur Gleichstellung erst auf halber Strecke.

„Es gibt viele Schrauben an denen Österreichs Kommunen drehen können, damit Frauen endlich gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Denn Frauen haben keine Zeit zu warten; Frauen wollen jetzt die gleichen Chancen und die gleichen Voraussetzungen“, so begründet Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebunds, die hohe Bedeutung des Gleichstellungsindex.

Österreichs Gemeinden auf halber Strecke zur Gleichstellung, Wien auf Platz 1

Für alle österreichischen Gemeinden erzielt der Gleichstellungsindex aktuell einen Wert von 51 Punkten – Österreich hat die Gleichstellung also erst zur Hälfte erreicht. Aufholbedarf herrscht vor allem beim Gewaltschutz, der Repräsentation von Frauen in politischen und wirtschaftlichen Funktionen, der Kinderbetreuung und in der Teilzeitarbeit.

Im Bundesländervergleich ist die Gleichstellung in Wien am weitesten vorangeschritten: Die Hauptstadt erreicht einen Indexwert von 79 im Städtebund-Gleichstellungsindex, gefolgt von Vorarlberg und Salzburg mit 56 bzw. 55 Punkten. Das Schlusslicht bildet Kärnten mit 47 Punkten, hinter Niederösterreich mit 49 Punkten.

Fehlende Frauenhausplätze im ländlichen Raum

„Der Städtebund-Gleichstellungsindex zeigt nicht nur auf, in welchen Bereichen es noch Aufholbedarf in der Gleichstellung gibt“, erklärt Studienautorin Janine Heinz, „er weist auch auf regionale Defizite hin und bezieht geografische Verteilung und Erreichbarkeit mit ein“.

Besonders deutlich wird dies am Beispiel der zur Verfügung stehenden Frauenhausplätze laut Istanbul-Konvention: Diese besagt, dass pro 10.000 Einwohner*innen ein Frauenhausplatz zur Verfügung stehen muss. In Österreich stehen aktuell 750 Frauenhausplätze zur Verfügung, 135 Plätze fehlen. In insgesamt 76% der österreichischen Bezirke ist kein Frauenhaus angesiedelt. Die Frauenhäuser liegen meist in den Landeshauptstädten. Dadurch ist die Erreichbarkeit für Frauen im ländlichen Raum erschwert, denn Frauen sind stärker auf den öffentlichen Verkehr angewiesen als Männer.

Mangelnde Repräsentation in Gemeinderäten und Bürgermeister*innenämtern

Auch in der Repräsentation besteht Aufholbedarf: Der Frauenanteil in den österreichischen Gemeinderäten (Wien: Bezirksvertretungen) beträgt durchschnittlich nur 24%. Zudem gibt es insgesamt 40 Gemeinden, in denen keine einzige Frau im Gemeinderat vertreten ist. Hingegen gibt es nur 12 Gemeinden und acht Wiener Bezirke, in denen der Frauenanteil bei zumindest 50% liegt.

An der Gemeindespitze sind Frauen nach wie vor die Ausnahme: Insgesamt 9,8% (209) der österreichischen Gemeinden (inklusive aller Wiener Bezirksvorstehungen) haben eine Bürgermeisterin bzw. in Wien eine Bezirksvorsteherin. Noch seltener ist eine weibliche Doppelspitze - in sechs Gemeinden (0,3%) gibt es die Kombination einer Frau als Bürgermeisterin und einer 1. Stellvertreterin. Dagegen stehen in 1506 Gemeinden ein männlicher Bürgermeister sowie ein männlicher 1. Stellvertreter an der Spitze.

4 von 10 Gemeinden haben kein Kinderbetreuungsangebot für die Kleinsten

Die institutionelle Kinderbetreuung ist einer der zentralen Pfeiler aus Gleichstellungsperspektive. Dabei ist insbesondere das Kinderbetreuungsangebot für die 0- bis 3-Jährigen noch ausbaufähig: In 38% der österreichischen Gemeinden (693 von 1838; exkl. Tirol) gibt es kein Betreuungsangebot für 0- bis 3-Jährige.

Dabei entscheiden nicht nur die Verfügbarkeit, sondern auch die Ausgestaltung der Kinderbetreuungseinrichtungen darüber, ob sich Familie und Beruf miteinander vereinbaren lassen. Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) gibt über die Vereinbarkeit Auskunft. Insgesamt erfüllen 62% der Kinderkrippen die höchsten VIF-Kriterien, 20% die zweithöchsten. Während es in insgesamt 92% der österreichischen Gemeinden (1.682 von 1.838 inkl. Wiener Bezirke und exkl. Tirol) einen Kindergarten gibt, erfüllen diese jedoch seltener die höchsten VIF-Kriterien: Nur 36% der Kindergärten sind mit einer Vollzeittätigkeit laut VIF-Indikator vereinbar.

Teilzeitarbeit ist nach wie vor weiblich

Auch in der Teilzeitquote zwischen Männern und Frauen hinkt Österreich hinterher: Im Durchschnitt der Gemeinden sind 55% der Frauen und 10% der Männer in Teilzeit beschäftigt – dadurch bleibt die unbezahlte Sorgearbeit und die fehlende finanzielle Absicherung im Alter auch weiter bei den Frauen.

Die Annäherung der männlichen und weiblichen Teilzeitquoten ist deshalb besonders von Relevanz, da sie Zusammenhänge mit anderen Bereichen der Gleichstellung aufweist, wie beispielsweise dem Bildungsgefälle, der Erreichbarkeit regionaler Zentren oder der Verfügbarkeit hochqualitativer Kinderbetreuung. Die Teilzeitquoten von Männern und Frauen nähern sich also in jenen Gemeinden eher aneinander an, in denen hochqualitative Kinderbetreuung verfügbar ist oder Frauen auch ohne Auto mobil sein können.

Je höher der Urbanisierungsgrad, desto mehr Gleichstellung

Die Analyse nach regionalen Unterschieden zeigt: Je mehr Einwohner*innen und je höher der Urbanisierungsgrad einer Gemeinde, desto besser schneidet sie im Gleichstellungsindex ab: Städte, die laut Statistik Austria als urbane Zentren klassifiziert werden, erzielen nicht nur im Gesamtindex höhere Werte, sondern auch in Hinblick auf einzelne Indikatoren. So ist beispielsweise der Frauenanteil im Gemeinderat höher, je mehr Einwohner*innen eine Gemeinde bzw. Stadt hat.

Viel zu tun für die Gleichstellung – Gemeinden haben Werkzeug

„Mit unserem Gleichstellungsindex haben Städte und Gemeinden nun ein Werkzeug, mit dem sie arbeiten können. Der Index zeigt eindeutig, in welchen Bereichen es rasch Fortschritte geben muss, was getan werden muss - im Sinne von besserer Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs vor Ort, welche Kriterien bei der Kinderbetreuung erfüllt werden müssen; aber auch das Frauenhäuser fehlen; dass wir gut bezahlte und qualitativ hochwertige Jobs für Frauen brauchen und natürlich brauchen wir Frauen als politische Vertreter*innen in den Kommunen; als Wegbereiter*innen für so viele verschiedene Themen, die unser Index zeigt; und dass Frauen nicht nur Frauenpolitik machen, sondern auch etwa in den Bereichen Finanzen und Wirtschaft; in der Technik- und Energiebranche oder in der internationalen Politik ihren Platz haben. Das sage ich auch im Hinblick auf den bevorstehenden Weltfrauen-Tag“, wie Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes betont.

Janine Heinz hebt abschließend hervor: „Die Datenlage auf Gemeindeebene war eine große Herausforderung. Eine öffentliche, einheitliche und transparente Bereitstellung von Daten schafft Klarheit – nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Öffentlichkeit und Politik.“

Städtebund-Gleichstellungsindex als Download

Alle Berichte des Städtebund-Gleichstellungsindex stehen auf https://www.staedtebund.gv.at/services/publikationen/studien-oestb/ bzw. auf www.sora.at zum Download zur Verfügung.

Zusammensetzung des Index

Dem Index liegen insgesamt 22 Indikatoren zugrunde, die wiederum neun Dimensionen zugeordnet sind – darunter etwa die Repräsentation, der Gewaltschutz oder die Kinderbetreuung und Mobilität. Sowohl die 22 Indikatoren als auch die neun Dimensionen können ebenfalls Werte zwischen 0 und 100 annehmen. Der Städtebund-Gleichstellungsindex dient als regelmäßiges Instrument zur Messung von Gleichstellung in den österreichischen Städten und Gemeinden und soll alle zwei Jahre durchgeführt werden.


Quelle: Stadt Wien



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