Wien: Städtebund begrüßt mehr Städterechte bei Tempolimits & Tempokontrollen
Regelung zu automatisierten Ein- und Zufahrtskontrollen wird vermisst.
Der Österreichische Städtebund zeigt sich in einer ersten Reaktion über die geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung insofern erfreut, als diese den Gemeinden mehr Möglichkeiten für Tempolimits und Tempokontrollen auf Gemeindestraßen einräumt. Allerdings werden Möglichkeiten, Fahrverbote künftig auch automatisiert mittels Kamera kontrollieren zu dürfen, schmerzlich im vorliegenden Entwurf vermisst.
Dazu Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Die einfachere Verhängung von Tempolimits und bessere Kontrollmöglichkeiten der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten im Ortsgebiet begrüßen wir. Der Städtebund hat als erster darauf aufmerksam gemacht, dass die Themen Radarüberwachung und Tempolimits gemeinsam betrachtet werden müssen. Nun haben die Städte mehr Möglichkeiten, die Geschwindigkeiten im Ortsgebiet ‚in die Hand zu nehmen‘. Es ist schön zu sehen, dass der Argumentation der Städte gefolgt wurde – auch wenn wir uns für Städte im Einzugsbereich einer Landespolizeidirektion mehr rechtlichen Handlungsspielraum bei der Radarüberwachung gewünscht hätten. Da werden wir dranbleiben.“
Erleichterungen gibt es für die Städte nun z.B. auch bei der Einführung von LKW-Fahrverboten auf Gemeindestraßen. Weiters werden die Schulstraßen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden aufgenommen.
Städtebund fordert automatisiertes Zonenzufahrtsmanagement nach italienischem Vorbild.
Nicht nachvollziehen kann der Städtebund, weshalb Bundesministerin Gewessler den Städten keine Rechtsgrundlage einräumt, automatisierte Ein- und Zufahrtskontrollen in verkehrsbeschränkten Zonen durchzuführen, wie es beispielsweise in Italien schon seit Jahrzehnten möglich ist.
„24 Städte in Österreich fordern eine Rechtsgrundlage, Fahrverbote künftig auch mittels Kamera kontrollieren zu dürfen. Wir bedauern sehr, dass automatisierte Ein- und Zufahrtskontrollen sich im vorliegenden Entwurf nicht wiederfinden. Wir sehen, dass alle fachlichen Fragen geklärt sind und die Zeit reif für eine derartige Regelung auch in Österreich ist. Für weitere Gespräche stehen wir jedenfalls zur Verfügung.“
Der Österreichische Städtebund hat gemeinsam mit dem BMK Univ. Prof. Dr. Nikolaus Forgó beauftragt, ein Rechtsgutachten zu datenschutzrechtlichen Fragen zu erstellen. Prof. Forgó kommt in seinem Rechtsgutachten zum Schluss, dass dem Vorhaben keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegenstehen und hat dementsprechend einen Vorschlag für eine Änderung einer StVO-Novelle formuliert.
Zuletzt haben sich über 24 Städte in Österreich interessiert gezeigt, automatisiertes Zonen-Zufahrtsmanagement in ihrer Stadt umzusetzen. Es sind dies die Landeshauptstädte Wien, Graz, Linz, Salzburg, St. Pölten, Bregenz und Innsbruck sowie etwa folgende Städte: Baden bei Wien, Braunau, Bruck an der Mur, Korneuburg, Krems, Leoben, Leonding, Liezen, Lustenau, Murau, Ried im Innkreis, Strasshof an der Nordbahn, Villach, Voitsberg, Wiener Neudorf, Wiener Neustadt und Wolfsberg.
Der Österreichische Städtebund ersucht Verkehrsministerin Gewessler, basierend auf dem gemeinsam beauftragten Rechtsgutachten in die gegenständliche Novelle eine Regelung für automatisiertes Zonenzufahrtsmanagement aufzunehmen.
Nähere Informationen zum automatisierten Zonenzufahrtsmanagement auf der Website des Österreichischen Städtebundes: https://go.gv.at/l9mobilitaetkontrollen
Quelle: Stadt Wien