Wien: Städtebund fordert automatisiertes Zonenzufahrtsmanagement in 35. StVO-Novelle aufzunehmen
Klarstellungen bei punktuellen Geschwindigkeitskontrollen notwendig
Der Österreichische Städtebund begrüßt den Entwurf für die 35. StVO-Novelle und sieht langjährige Forderungen erfüllt - vor allem Erleichterungen beim Verordnen von Tempo 30 und Möglichkeiten bei punktueller Geschwindigkeitsmessung in Ortsgebieten, gleichzeitig wird dringend um Aufnahme „automationsunterstützten Zufahrtskontrolle“ noch in die aktuelle 35. StVO-Novelle ersucht.
Automationsunterstützte Zufahrtskontrollen in 35. StVO-Novelle aufnehmen
Bereits 25 österreichische Städte fordern eine Rechtsgrundlage für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen, um bestehende Fahrverbote und Flächen, die dem Rad- oder Fußgänger*innenverkehr vorbehalten sind nach italienischem Beispiel (Zona a traffico limitato, ZTL) durch automatisierte Ein- und Zufahrtskontrollen mittels Fotokameras vom Autoverkehr frei zu halten. Ähnliche Technologien werden in Österreich bereits bei der Kontrolle der Maut oder der Section Control angewendet – hierzu gibt es auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Ein gegenständlicher StVO-Entwurf zur „automationsunterstützen Zufahrtskontrolle“ wurden anlässlich der Einladung zum „Runden Tisch“ am 16. Februar 2024 von Bundesseite übermittelt – die Änderungs- und Überarbeitungsbedarfe aus städtischer Hinsicht dazu werden wunschgemäß in einer gesonderten Stellungnahme übermittelt. Der Österreichische Städtebund spricht sich in seiner Stellungnahme zur StVO-Novelle ausdrücklich dafür aus, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen nach Berücksichtigung der eingelangten Rückmeldungen noch in den aktuellen Entwurf der 35. StVO-Novelle aufzunehmen.
Dazu Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Manche Dinge werden nicht besser, wenn man sie auf die lange Bank schiebt. Die Städte stehen mit ihren Systemen zur Innenstadtberuhigung in den Startlöchern und der Runde Tisch vom 16. Februar an dem die wesentlichen Institutionen teilgenommen haben, hat gezeigt, dass es zwar noch einige Fragen zu klären gilt, wir aber auf einem guten Weg sind. Ich möchte die Bundesregierung ermutigen, dieses Möglichkeitsfenster zu nutzen und nach einigen Nachbesserungen die Regelungen zu automationsunterstützen Zufahrtskontrollen noch im Rahmen der aktuellen 35. StVO-Novelle zu beschließen.“
Website des Österreichischen Städtebundes zum automatisierten Zonenzufahrtsmanagement: https://www.staedtebund.gv.at/themen/mobilitaet/automatisierte-ein-und-zufahrtskontrollen/
Geschwindigkeitslevel im Ortsgebiet kann mit vorliegender 35. Novelle merklich gesenkt werden
Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger betont: „Mit diesen Möglichkeiten, die die 35. StVO-Novelle den Städten und Gemeinden bietet, wird die Verkehrssicherheit massiv erhöht; vor allem für Kinder, alte Menschen oder Menschen mit Behinderungen und die aktive Mobilität – Radfahren und zu Fuß gehen, auch im Sinne einer klimafreundlichen Fortbewegung – verbessert.“ Denn der Radverkehr kann laut Planungsrichtlinien nur dann mit dem motorisierten Individualverkehr gemeinsam im Mischverkehr fahren, wenn die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten nicht höher als 30 km/h sind. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) wurden in den Jahren 2018 bis 2020 Geschwindigkeiten in Tempo 30-Zonen zu 71 Prozent überschritten, in Tempo 50-Zonen zu 45 Prozent.
„Wenn Städte nun rechtliche Instrumente in die Hand bekommen, verordnete Geschwindigkeiten auch tatsächlich kontrollieren zu können, gehen wir davon aus, dass das Geschwindigkeitslevel in den Stadt- und Ortszentren merklich zurückgehen wird. Das nützt der Verkehrssicherheit, der Innenstadtbelebung und wird auch dazu führen, dass sich Radfahrende wieder vermehrt trauen, in Tempo 30-Zonen gemeinsam mit dem KfZ-Verkehr unterwegs zu sein,“ so Weninger.
Klarstellungen bei Städten im Einzugsbereich einer LPD notwendig
Klarstellungen verlangt der Österreichische Städtebund aber dahingehend, dass auch Städte, die im Einzugsgebiet einer Landespolizeidirektion liegen, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen praktizieren können. Gerade diese Städte (alle Statutarstädte außer Krems und Waidhofen/Ypps plus Leoben und Schwechat) verfügen über ein dichtes Straßennetz und haben aufgrund ihrer zentralörtlichen Bedeutung ein erhebliches Verkehrsaufkommen zu bewältigen.
Daher fordert der Österreichische Städtebund, dass auch Städten im Einzugsbereich einer Landespolizeidirektion die Handhabung punktueller Geschwindigkeitsmessungen im untergeordneten Straßennetz über eine grundsätzliche Regelung in der StVO ermöglicht wird. Die Landespolizeidirektionen wären weiterhin auf den Hauptverkehrsstraßen für Radarkontrollen zuständig, wobei der Zuständigkeitsübergang aufgrund der paktierten Gesetzgebung (gem. Art. 15 Abs. 4 B-VG) erst mit der Erlassung eines korrespondierenden Landesgesetzes wirksam würde. Bis dahin bliebe die Landespolizeidirektion in vollem Umfang zuständig. Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung) ist eine analoge Regelung bereits in Kraft.
Zudem ist laut Österreichischem Städtebund der in den Erläuterungen vorgeschlagene Kriterienkatalog, den die Länder für die Übertragung der punktuellen Geschwindigkeitsmessung an die Gemeinden beispielsweise anwenden sollen, zu restriktiv.
Aus Sicht der Städte sollte das vorgeschlagene Erfordernis einer „gutachterlichen Standortbeurteilung im Sinne der Notwendigkeit für die Verkehrssicherheit unter Prüfung der Nichtanwendbarkeit von alternativen Maßnahmen durch die Gemeinde“ unbedingt entfallen (Gutachter*innen sind nur schwer verfügbar, kosten Geld und Gemeinden wissen selbst am besten, welche Standorte in ihrer Gemeinde mittels Kontrollen zu überprüfen sind.). Auch gibt es immer alternative Maßnahmen – z.B. in Form von Straßensperren. Dieses Erfordernis würde Geschwindigkeitskontrollen in vielen Fällen von vornherein ausschließen. Außerdem soll laut Städtebund klargestellt werden, dass für die Sichtung der Radarfotos auch Dritte zur Unterstützung herangezogen werden dürfen, vor Übermittlung der Anzeigen durch die Gemeinde an die Strafbehörde.
Quelle: Stadt Wien