Salzburg: Startschuss für neues Wohnbauförderungsgesetz
Foto: Land Salzburg/Martin Wautischer
Leistbares Wohnen im Fokus / Kundenfreundlichkeit wird verbessert
(LK) Leistbaren Wohnraum für die Salzburgerinnen und Salzburger schaffen, sowohl in Ballungsräumen als auch am Land und das mit einem leicht zu verwaltenden kundenfreundlichen System. Das ist das Ziel der geplanten neuen Wohnbauförderung. Heute erfolgte der Startschuss für die Konzeption des neuen Gesetzes, bei der Experten, gemeinnützige und gewerbliche Wohnbauträger, der Gemeindeverband, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Banken sowie die Ziviltechnikerkammer eingebunden werden.
Heute trafen sich Experten, gemeinnützige und gewerbliche Wohnbauträger, der Gemeindeverband, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Banken sowie die Ziviltechnikerkammer, um das neue Wohnbauförderungsgesetz zu konzipieren.
Das Wohnbauförderungsgesetz ist über Jahre hinweg gewachsen und adaptiert worden und ist entsprechend komplex und verschachtelt. „Wir müssen das aktuelle System wesentlich vereinfachen, damit die Förderungen in Zukunft noch besser berechenbar sind und Steuergeld zielgerichtet für die Salzburgerinnen und Salzburger eingesetzt wird. Oberstes Ziel der Wohnbauförderung Neu ist es, mehr und leistbaren Wohnraum zu ermöglichen“, so Landesrat Zauner.
Fahrplan zur neuen Wohnbauförderung
- September/Oktober 2023: Kick-Off Wohnbauförderungsbeirat und Kick-Off Experten sowie ein Wohnbausymposium
- November/Dezember 2023: Erarbeitung des Konzeptes
- Jänner bis Juni 2024: Erarbeitung des Ergebnispapieres
- Juli bis Dezember 2024: Legistischer Prozess, Administrative Umsetzung
- Inkrafttreten der Wohnbauförderung: 2025
Überparteilicher Prozess
In den kommenden Monaten werden alle Details der neuen Wohnbauförderung erarbeitet. „Dieser bedeutende Prozess wird überparteilich und unter Einbindung aller wichtigen Steakholder gemeinsam durchgeführt. Alle die konstruktiv mitarbeiten möchten sind eingeladen am leistbaren Wohnen mitzugestalten“, betont Landesrat Zauner. Der Wohnbauförderungsbeirat ist natürlich bei allen Schritten eng eingebunden und wird sich einmal im Quartal dazu austauschen.
Grundstücke wesentlich für Förderung
In der neuen Wohnbauförderung werden aus heutiger Sicht nicht nur die bisherigen Fördervoraussetzungen berücksichtigt, auch Anforderungen an die Grundstücke sollen in Zukunft gestellt werden. Beispielsweise an Eigentumsverhältnisse und ob sie gewidmet sind oder nicht. Für die Basisförderung wird die Gebäudequalität wesentlich sein. Zusätzlich soll es künftig auch eine erhöhte Förderung geben, wenn unter anderem Anforderungen der jeweiligen Gemeinde auf Basis eines Qualitätskataloges erfüllt werden.
Quelle: Land Salzburg