Steiermark: Steiermärkische Landesbibliothek bleibt nach COVID-Fällen vorübergehend geschlossen
Graz (3. November 2020).- Zwei MitarbeiterInnen der Steiermärkischen Landesbibliothek wurden positiv auf das Corona-Virus getestet. Vier weitere gelten aktuell als Verdachtsfälle. Die Landesbibliothek bleibt daher vorerst geschlossen.
Im Entlehndienst der Landesbibliothek gelten natürlich strenge Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen. So sind die MitarbeiterInnen etwa durch Plexiglas-Wände von den BesucherInnen getrennt, zurückgebrachte Bücher werden erst nach einer viertägigen Quarantäne wieder in die Regale einsortiert. Vorsichtshalber werden jedoch alle, die am Donnerstag (29.10.) und Freitag (30.10.) die Landesbibliothek besucht haben ersucht, in den kommenden Tagen ihren Gesundheitszustand zu beobachten.
Landesrat Christopher Drexler hat am Freitag an einem Pressegespräch in der Landesbibliothek teilgenommen, bei dem auch eine der nunmehr positiv getesteten MitarbeiterInnen anwesend war. Dort wurden die Sicherheits- und Hygiene-Vorschriften eingehalten, ausreichend Abstand gehalten und Mund-Nasen-Schutz getragen. Aufgrund einer Ersteinschätzung nach der vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Definition der Kontaktpersonenkategorien ist davon auszugehen, dass Landesrat Drexler als Kategorie II-Kontaktperson (Kontaktperson mit niedrigem Infektionsrisiko) eingestuft wird. Er wird sich einer freiwilligen Testung unterziehen und auch im Fall eines negativen Ergebnisses in den kommenden Tagen die ohnehin bereits reduzierten Termine und Kontakte darüber hinaus weiter einschränken.
Service-Hinweise der Landesbibliothek:Das Service für BenutzerInnen der Landesbibliothek wird auch während der vorübergehenden Schließung aufrechterhalten: Alle getätigten Reservierungen und zukünftigen Online-Reservierungen bleiben in dieser Zeit aufrecht, überdies besteht die Möglichkeit für einen kostenpflichtigen Buchversand. Auch der Buchrückgabekasten im Joanneumsviertel ist weiterhin täglich von 06:00 bis 19:00 Uhr zugänglich.
Quelle: Land Steiermark