Niederösterreich: Stellungnahme der BH Korneuburg zur heutigen Versammlung des Vereins gegen Tierfabriken
Bezirkshauptfrau Müllner-Toifl: „Behörde ist ihrer Kontrollpflicht nachgekommen“
Der Verein gegen Tierfabriken hält heute, Montag, eine Kundgebung vor der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg ab.
Seitens der Bezirkshauptmannschaft wird dazu festgehalten: „Der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg ist der aufgezeigte Fall bekannt. Für das rituelle Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug wurde nur für den Zeitraum des Kurbanfestes nach genauer Prüfung der Voraussetzungen unter Beachtung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes eine Bewilligung erteilt. Für die Dauer der Schlachtungen hat ein amtlicher Tierarzt zur Überwachung anwesend zu sein. Der beauftragte amtliche Tierarzt ist nicht ident mit dem Amtstierarzt der Behörde. Eine durchgehende Kontrolle durch Amtstierärzte ist gesetzlich nicht vorgesehen.“
Während des Kurbanfestes seien zusätzlich wiederholt unangekündigte Kontrollen durch die Amtstierärztin und Behördenvertreter vor Ort zur Überprüfung der erteilten Bewilligung und tierschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt. Bei sämtlichen unangemeldeten Kontrollen habe man den amtlichen Tierarzt in der Schlachthalle angetroffen und es sei kein Verdacht abzuleiten gewesen, dass Betäubungen nicht gesetzt worden seien, heißt es von der Bezirkshauptmannschaft.
„Nach Bekanntwerden von Verdachtsmomenten hat die Amtstierärztin noch am gleichen Tag eine Kontrolle durchgeführt und eine Sperre veranlasst“, hält Bezirkshauptfrau Waltraud Müllner-Toifl fest:„Außerdem hat die BH Korneuburg umgehend den Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Alle bekannten Vorwürfe und ob der amtliche Tierarzt durchgehend vor Ort war, ist nun Gegenstand der strafrechtlichen und behördlichen Ermittlungen, die noch im Laufen sind“. Die Bezirkshauptfrau: „Die Behörde ist ihrer Kontrollpflicht jedenfalls nachgekommen. Wären bei den Kontrollen Verfehlungen festgestellt worden, wären sofort die notwendigen Maßnahmen getroffen worden.“
Quelle: Land Niederösterreich