Salzburg: Stimmabgabe per Wahlkarte bereits möglich
Briefwahl-Unterlagen werden verschickt / Wichtig: rechtzeitige Antragsstellung
(LK) In weniger als einem Monat wählen 386.947 Salzburgerinnen und Salzburger am 23. April einen neuen Landtag. Die Briefwahl-Unterlagen werden von den Gemeinden verschickt. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger, die am 23. April ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, bereits jetzt wählen.
Die Druckmaschinen bei Samson Druck in St. Margarethen im Lungau sind tagelang auf Hochtouren gelaufen. Aus rund zehn Tonnen Papier wurden mehr als 500.000 Stimmzettel für die Landtagswahl hergestellt. Sie sind, inklusive der Briefwahl-Unterlagen, bereits von den Bezirkswahlbehörden an die Gemeinden verteilt worden.
Briefwahl-Unterlagen einfach beantragen
Die Briefwahl-Unterlagen können die wahlberechtigten Salzburgerinnen und Salzburger ganz einfach beantragen. Entweder online unter www.wahlkartenantrag.at oder persönlich in der Gemeinde, in der man wohnt. „Möchte man zu Hause wählen, dann wird innerhalb weniger Tage die Briefwahlkarte inklusive Stimmzettel per Post zugeschickt. Alternativ kann man den Stimmzettel auch persönlich beim Gemeindeamt abholen und bereits unmittelbar danach das ‚Kreuzerl‘ setzen“, erklärt Landeswahlleiter Michael Bergmüller.
Gültige Stimmabgabe mittels Briefwahl
- Den Stimmzettel entfalten und Überblick verschaffen. Diesen dann persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen.
- Eine Partei wählen. Am einfachsten mit einem X im Kreis unterhalb der Kurzbezeichnung.
- Vorzugsstimmen auf Landes- und Bezirksebene vergeben:
- Landesebene: Hineinschreiben des Vor- und Nachnamens oder der Nummer laut Liste der Bewerberinnen und Bewerber (Liste befindet sich in den Briefwahl-Unterlagen).
- Bezirksebene: mit einem X im Kreis neben der jeweiligen Bewerberin oder dem jeweiligen Bewerber.
- Wichtig für die Gültigkeit der Vorzugsstimme: Diese immer in derselben Spalte, wie die gewählte Partei eintragen.
- Stimmzettel zusammenfalten und in das kleine Kuvert stecken.
- Das kleine Kuvert verschließen und in das große Wahlkartenkuvert legen.
- Dieses große Wahlkartenkuvert dann gut verschließen und am dafür vorgesehenen Feld unterschreiben – ohne diese Unterschrift ist die Stimme ungültig.
Letzte Frist für Briefwahl: 20. April
Bei der Beantragung und dem Ausfüllen der Briefwahl-Unterlagen rät Michael Bergmüller nicht zu lange zu warten. „Donnerstag, der 20. April, ist der letzte Tag, um eine Briefwahl schriftlich oder persönlich in seiner Gemeinde zu beantragen. Am Wahltag, dem 23. April, muss das unterschriebene Kuvert mit dem Stimmzettel bis zum Wahlschluss in der Wohnort-Gemeinde eingetroffen sein. Sonst zählt die Stimme nicht“, so Bergmüller.
Quelle: Land Salzburg