Innsbruck: Taxilenkerkontrollen am 04.03.2023 beim Flughafen
Am 04.03.2023 fand beim Flughafen Innsbruck eine gemeinsame Schwerpunktaktion "Taxikontrollen" durch Organe der Finanzpolizei, Bundespolizei und dem Gewerbereferat des Stadtmagistrats Innsbruck in Bezug auf fremden- und finanzpolizeiliche Vergehen sowie Kontrollen nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz statt. Dabei kontrollierten die eingesetzten Kontrollorgangen insgesamt 156 Personen, wobei die Polizei folgende Übertretungen festgestellte:
• Ein Taxilenker war durch Suchtmittel beeinträchtigt, was eine Führerscheinabnahme nach sich zog.
• Sieben Taxilenker waren nicht im Besitz eines erforderlichen Taxiausweises.
• Insgesamt wurden bei der Kontrolle 73 Übertretungen nach verschiedenen Verwaltungsstrafgesetzen festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Die Gewerbeabteilung der Stadt Innsbruck brachte 21 Anzeigen nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz zur Anzeige.
Die Finanzpolizei kontrollierte im Anschluss insgesamt 36 Betriebe im gesamten Stadtgebiet. Dabei wurden zwei Mitarbeiter angetroffen, die nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet waren. Die Betriebe werden nun beim Stadtmagistrat Innsbruck angezeigt. Außerdem führte die Finanzpolizei auch Steueraufsichtsmaßnahmen durch. Die Registrierkassenüberprüfungen führten zu insgesamt sechs Anzeigen an die Finanzstrafbehörde und Kontrollmitteilungen an das Finanzamt Österreich. Besonders negativ hervorzuheben sind zwei Betriebe, bei denen trotz Verpflichtung überhaupt keine Registrierkasse verwendet wurde. Die Finanzpolizei wird auch weiterhin im gesamten Stadtgebiet Innsbruck vermehrt Taxikontrollen durchführen.
Quelle: LPD Tirol