Technische Kontrollen und Verkehrskontrollen im Bundesland
Durch die Polizei und Prüfer der Kfz-Landesprüfstelle Salzburg wurden am 23.02.2023 zwischen 09:00 und 15:00 Uhr in Bruck an der Großglocknerstraße technische Kraftfahrzeugkontrollen durchgeführt.
Dabei wurden 14 Fahrzeuge angehalten und näher kontrolliert, 4 Fahrzeuge waren bedingt verkehrssicher. 41 Anzeigen nach den Schwerverkehr Sozialvorschriften, 2 Anzeigen wegen technischer Mängel sowie 5 Anzeigen nach sonstigen Verkehrsvorschriften wurden erstattet. 8 durchgeführte Alkovortests waren negativ.
Im Zuge von Verkehrskontrollen durch die Polizei wurde aufgrund von fehlerhaften Lasermessungen ein 22-jähriger ungarischer Fahrzeuglenker in den frühen Nachmittagsstunden des 23.02.2023 im Thomatal einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass beim ungarischen PKW in der Frontstoßstange sowie in der Kennzeichenmulde am Heck Laserblocker montiert waren. Die Laserblocker wurden sichergestellt und eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 2.000 Euro eingehoben.
Am 23.02.2022 wurden durch die Polizei Schwerpunktkotrollen bzgl. Mopeds in der Stadt Salzburg durchgeführt. Dabei wurden 2 Anzeigen wegen Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz erstattet.
Einem 15- jährigem Mopedlenker wurden die Kennzeichentafel und der Zulassungsschein vor Ort abgenommen sowie die Weiterfahrt untersagt, weil bei der Überprüfung des Mopeds auf dem Mopedrollentester eine Geschwindigkeit von 87 km/h gemessen wurde. Zudem war ein nicht typengerechter Sportauspuff montiert. Der Mopedlenker wird angezeigt.
Am 23.02.2023, gegen 14:15 Uhr, wurde eine Zivilstreife der Polizei auf der Tauernautobahn, A10, auf einen Fahrzeuglenker mit aggressiver Fahrweise aufmerksam. Bei der Kontrolle konnten bei dem 22-jährigen, aus dem Bezirk Zell am See stammenden, Fahrzeuglenker Symptome einer Beeinträchtigung wahrgenommen werden. Ein Alkovortests verlief negativ. Ein Drogentest verlief jedoch positiv auf THC und Kokain. Bei der anschließenden Untersuchung durch den Arzt konnte eine Beeinträchtigung durch Suchtgift sowie Übermüdung festgestellt werden. Der Führerschein wurde vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Der Lenker wird angezeigt.
Quelle: LPD Salzburg