Salzburg: Teil zwei der Unterstützung für Kunstschaffende startet

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Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn
Foto: Land Salzburg
22 Okt 20:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Rund 200 Arbeitsstipendien bis zu 3.000 Euro / Einreichungen ab sofort möglich

(LK) Während des coronabedingten Lockdowns im Frühjahr initiierte das Land Salzburg erstmalig die „Arbeitsstipendien“, um Kunstschaffende in und aus Salzburg finanziell aufzufangen und gleichzeitig kulturelle Prozesse und Produktionen zu ermöglichen. Jetzt startet der zweite Teil: Bewerbungen sind ab sofort bis 11. November möglich, gibt Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn bekannt.

„Damit möchten wir gerade jetzt, in dieser herausfordernden Zeit, den Blick nach vorne richten. Wir wollen Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützen, weiterhin auf professionellem Niveau kreativ und produktiv sein zu können.“ Die Arbeitsstipendien richten sich an alle Freischaffenden, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigenständiger künstlerischer oder kultureller Tätigkeit beziehen. „Sie tragen zur Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden bei und sind eine wichtige Investition in den Kulturstandort Salzburg“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.

200 Mal Rückenwind für Künstler

Das Stipendium kann für maximal drei Monate gewährt werden und ist pro Monat mit 1.000 Euro dotiert. „Für den zweiten Teil haben wir 600.000 Euro aus den Covid-19-Sondermitteln reserviert. Damit können wir jetzt, im zweiten Durchgang, bis zu 200 Arbeitsstipendien ermöglichen. Im ersten Durchgang haben wir 120 Förderungen ausbezahlt“, sagt Schellhorn und betont: „Die äußeren Umstände sind derzeit für Kunstschaffende alles andere als einfach. Wir wollen Unsicherheiten minimieren und Rückenwind geben.“

Einreichungen ab sofort möglich

Alle Informationen zu den Einreichkriterien sind unter www.salzburg.gv.at/kultur-ausschreibungen abrufbar. In Summe kann die Unterstützung maximal 3.000 Euro betragen. Der Arbeitsbeginn muss im Dezember 2020 erfolgen, der Nachweis ist bis Ende Mai 2021 zu erbringen.


Quelle: Land Salzburg



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