Vorarlberg: Testen nicht erst beim Besuch im Spital oder Heim
LR Gantner: Zusätzliche kostenlose PCR-Tests möglich für Personengruppen, die sich öfter testen lassen müssen
Bregenz (VLK) – Von der Beschränkung des kostenlosen Testangebotes gemäß der heute, Freitag, in Kraft tretenden Verordnung des Gesundheitsministeriums sind unter anderem Personen in vulnerablen Settings und deren Kontakte, die sich aufgrund dessen öfters testen lassen müssen, ausgenommen. Dazu zählen auch BesucherInnen und Begleitpersonen von Patientinnen in Krankenhäusern und BewohnerInnen von Pflegeheimen. Zu beachten ist dabei aber, dass die erforderlichen Screening-Tests nicht beim Besuch vor Ort abgenommen werden, sondern zuvor gemacht werden müssen. „Über das Gurgeltest-Angebot oder in den Apotheken sind für die betroffenen Personengruppen zusätzliche kostenlose PCR-Tests über das monatliche Kontingent hinaus möglich. Beim Besuch im Spital oder im Heim ist die Bestätigung des negativen Testergebnisses vorzuweisen“, erklärt Landesrat Christian Gantner.
Auf der Anmeldeplattform www.vorarlberg.at/vorarlberggurgelt gibt es eine Zusatzfunktion, die anzuklicken ist, um mehr als die gemäß Bundesverordnung gewährten fünf kostenlosen PCR-Tests pro Person und Monat beziehen zu können. „Für die in der Ausnahmeregelung genannten Gruppen besteht keine Einschränkung der Testmenge, die Angaben werden aber stichprobenartig überprüft“, erläutert Landesrat Gantner.
Kostenlose Antigentests ab 11. April in den Apotheken erhältlich
Auch das Angebot an kostenlosen Antigen-Schnelltests wird auf fünf Stück pro Monat beschränkt. Ab Montag, 11. April, können in Österreich wohnhafte Personen mit E-Card und Sozialversicherungsnummer diese Tests über die Apotheken beziehen. Ebenso sind dort QR-Codes erhältlich, um die Wohnzimmertests auf der Landes-Plattform www.vorarlberg.at/coronatest zu registrieren.
In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt 3G
Die Vorarlberger Krankenhäuser halten zum Schutz der PatientInnen und der Mitarbeitenden an den geltenden Zutrittsregeln fest. Notfall- und AkutpatientInnen und deren notwendige Begleitperson erhalten immer uneingeschränkten Zugang. Für Besuche und Begleitpersonen stationärer PatientInnen gilt 3G, es gibt aber in den Spitälern keine Gratistestungen.
Zugleich ersuchen die Krankenhäuser darum, nach Möglichkeit alleine ins Krankenhaus zu kommen. Pro PatientIn ist grundsätzlich eine Begleitperson erlaubt. Ausnahmen gelten für die Begleitung Minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. Hier sind maximal zwei Personen erlaubt. Auch die Begleitung bei kritischen Lebensereignissen sind von der Regelung ausgenommen.
Auch die Spitalsambulanzen sollen weiterhin nur im Notfall aufgesucht werden bzw. mit ärztlicher Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit oder nach Kontaktaufnahme durch das Krankenhaus und Terminvereinbarung.
In Pflegeeinrichtungen gilt für BesucherInnen ebenfalls 3G und FFP2-Maskenpflicht. Wie in den Spitälern gibt es auch in den Heimen und Sozialzentren nicht die Möglichkeit zur Gratistestung.
Quelle: Land Vorarlberg