Testmöglichkeiten im Bezirk Kufstein werden ausgebaut
Weitere Teststationen in Langkampfen, Niederndorf, Scheffau und Münster
- Ausreisetestpflicht gilt ab Mittwoch, 31. März, vorerst bis Mittwoch, 14. April 2021
- Weitere Teststationen in Langkampfen, Niederndorf, Scheffau und Münster
- Anmeldungen demnächst unter www.tiroltestet.at
Aufgrund des Vorkommens der britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen (B.1.1.7 mit E484K-Zusatz) gilt ab Mittwoch, 31. März 2021, für vorerst zwei Wochen bis inklusive Mittwoch, 14. April 2021, 24 Uhr, eine Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein – diese Vorsichtsmaßnahme treffen der Corona-Einsatzstab und die Bezirkshauptmannschaft Kufstein in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium. Bezüglich der Ausreistestpflicht wird das bestehende Testangebot im Bezirk Kufstein ausgebaut, um die Testabwicklung bestmöglich zu gewährleisten: An den Standorten Langkampfen, Niederndorf, Scheffau und Münster werden im Rahmen von „Tirol testet“ ergänzend zum bisherigen Testangebot weitere Testmöglichkeiten in Form von PCR-Gurgeltests für die Bevölkerung eingerichtet.
„Das Vorkommen der britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen betrifft zum überwiegenden Teil die Bezirke Schwaz und Kufstein. Rund zwei Drittel aller aktiv positiven Fälle der mutierten britischen Virusvariante sind in diesen beiden Bezirken zu verzeichnen. In Schwaz ist bereits eine Ausreisetestpflicht aktiv, in Kufstein wird nun ebenso diese zusätzliche Maßnahme getroffen. Die Ausreisetestpflicht ist eine Vorsichtmaßnahme, um der britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen zu begegnen und diese bestmöglich einzudämmen“, sagt Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol.
„Ergänzend zur Testausreisepflicht wird die Gesundheitsbehörde die strenge Vorgehensweise beim Contact Tracing insbesondere in den Fällen anwenden, die diese neue Virusvariante betreffen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Wir ersuchen die Bevölkerung eindringlich, weiter aktiv bei der Bekämpfung des Coronavirus mitzuwirken, sich auch abseits einer notwendigen Ausreise aus dem Bezirk Kufstein regelmäßig testen zu lassen sowie die Sicherheits- und Hygienevorschriften unbedingt einzuhalten“, betont Christoph Platzgummer, Bezirkshauptmann von Kufstein.
Wegen der bevorstehenden Ausreisetestpflicht für Nordtirol, die auf Wunsch des Gesundheitsministeriums zur Anwendung kommt und ebenfalls im Zeitraum 31. März bis 14. April 2021 gelten soll, erweitert das Land Tirol zudem das Testangebot an seinen innerösterreichischen Grenzen in Form von mobilen Testbussen. Sobald die Orte und Öffnungszeiten final feststehen, wird dazu nochmals gesondert kommuniziert.
Factbox weitere Testmöglichkeiten im Bezirk Kufstein (jeweils PCR-Gurgeltestungen):
Langkampfen
Gemeindesaal
Bürgerstraße 6
6336 Langkampfen
täglich von 6 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr
Niederndorf
Ehemaliges Gemeindeamt
Dorf 34
6342 Niederndorf
täglich von 6 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr
Scheffau am Wilden Kaiser
Talstation Bergbahn Scheffau (Schulungsraum Talstation 4er-Gondel)
Schwarzach 1
6351 Scheffau am Wilden Kaiser
täglich von 6 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr
Münster
Veranstaltungszentrum
Dorf 90
6232 Münster
täglich von 6 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr
Das bisherige Testangebot ist weiterhin aufrecht:
Screeningstraße Kufstein (Antigen-Test)
Münchnerstraße 22
6330 Kufstein
täglich von 8 bis 17 Uhr
Teststation Wörgl (Antigen-Test)
Bahnhofstraße 37 (ehemaliger Hervis)
6300 Wörgl
Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Darüber hinaus bieten weitere Stellen (WK Tirol, Ärztezentrum, etc.) sowie niedergelassene ÄrztInnen und Apotheken Testangebote im Bezirk Kufstein an. Nähere Informationen dazu unter www.tiroltestet.at oder auch unter https://bit.ly/3jHim7e
Quelle: Land Tirol