Tirol: Testpflicht für die Gemeinde Fulpmes ab Donnerstag

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Foto: Land Tirol/G.Berger
06 Apr 23:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

von Donnerstag, 8. April, bis vorerst inklusive Sonntag, 18. April

  • Ausreisetestpflicht von Donnerstag, 8. April, 0 Uhr, bis vorerst inklusive Sonntag, 18. April
  • Nach erhöhtem Infektionsgeschehen Aufruf an Bevölkerung, sich testen zu lassen Ausnahmen für Durchreisende sowie Güterverkehr
  • Erweiterung Covid-Testangebot: Anmeldungen in Kürze über www.tiroltestet.at möglich

Aufgrund der aktuell hohen Corona-Infektionszahlen werden in der Gemeinde Fulpmes verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie gesetzt: Für die Gemeinde im Bezirk Innsbruck-Land tritt übermorgen Donnerstag, 8. April, 0 Uhr, bis vorerst inklusive Sonntag, 18. April, 24 Uhr, eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

„In der Gemeinde Fulpmes verzeichnen wir aktuell eine dynamische Infektionsentwicklung. Es sind dort mit Stand heute Mittag aktuell 55 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde – der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land – haben wir entschieden, frühzeitig diese Maßnahme zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.

Erweiterte Testmöglichkeiten

Der erforderliche Corona-Test ist nicht an die Gemeinde geknüpft. Das heißt: Es gilt beispielsweise auch ein aktuell gültiger Test einer Teststation aus anderen Tiroler Bezirken. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes von Fulpmes einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen. Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, werden die Öffnungszeiten der bereits bestehenden Teststation im Gemeindesaal Fulpmes erweitert. Die Teststation ist damit täglich (bis 18. April 2021) von 7 bis 10 Uhr und von 16 bis 20 Uhr geöffnet. Die Anmeldung zum Corona-Test erfolgt über www.tiroltestet.at. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung über die Gesundheitshotline 1450 möglich.

Zusätzlich zu den kostenlosen Testmöglichkeiten bei Apotheken und der niedergelassenen Ärzteschaft, besteht die Möglichkeit für einen kostenlosen Antigen-Test beim Testcontainer am Ortseingang Schönberg (Dorfstraße) im Bereich der Autobahnauffahrt. Dieser ist jeweils von Montag bis Freitag von 7 bis 13 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Eine Durchreise durch die Gemeinde Fulpmes ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde Fulpmes, die dort vor Verlassen dieser Gemeinde positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.


Quelle: Land Tirol



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