Vorarlberg: Teststraßen - Keine Einschränkungen durch gerichtliche Entscheidung
Einstweilige Verfügung ohne Auswirkung auf laufenden Betrieb der Vorarlberger Teststraßen
Bregenz (VLK) – Die einstweilige Verfügung, der das Landesverwaltungsgericht im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens „Vorarlberger Teststraßen“ stattgegeben hat, bleibt für den laufenden Betrieb der heimischen Teststraßen ohne Auswirkung, teilt die Landespressestelle aus aktuellem Anlass mit. Mit der einstweiligen Verfügung wurde dem Land Vorarlberg als Auftraggeber aufgetragen, das Vergabeverfahren bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Das heißt, dass vorläufig keine Angebote geöffnet und geprüft werden dürfen.
Im Zusammenhang mit der Ausschreibung, aber auch mit der Notvergabe wurden beim Landesverwaltungsgericht Rechtsmittel eingebracht. Der beantragten einstweiligen Verfügung im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens „Vorarlberger Teststraßen“ ist in der Zwischenzeit von Gerichtsseite stattgegeben worden. Auf den laufenden Betrieb der Vorarlberger Teststraßen bleibt die Entscheidung jedoch ohne Auswirkung. Über die Rechtmäßigkeit des Ausschreibungsverfahrens hat das Landesverwaltungsgericht damit aber noch nicht entschieden.
Quelle: Land Vorarlberg