Wien: Theater in der Josefstadt - Bund und Stadt Wien ermöglichen Neustart
Mayer/Kaup-Hasler: Einmalige Sonderzahlungen an klare Bedingungen geknüpft
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport) und Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler (Stadt Wien) haben sich gemeinsam mit dem Theater in der Josefstadt auf einen Sanierungsplan geeinigt, der dem Theater einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen soll.
Das Theater in der Josefstadt war aufgrund der Corona-Pandemie in Verbindung mit strukturellen Herausforderungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Für das Geschäftsjahr 2020/2021 steht ein Jahresverlust von 2,3 Mio. Euro zu Buche, bereits davor bestand ein Bilanzminus von 3,2 Mio. Euro.
Bund und Stadt werden den Gesamtbetrag von 5,5 Mio. Euro jetzt zu je 50 Prozent (2,75 Mio. Euro) im Zuge von Einmalzahlungen begleichen. Ein entsprechender Antrag wird den Gremien des Wiener Gemeinderates vorgelegt.
„Wir stehen als Fördergeberinnen hinter dem Theater in der Josefstadt, weil es ein wichtiger Teil der Wiener und der österreichischen Theaterlandschaft ist“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. „Gleichzeitig ist klar, dass man sich die grundsätzliche Struktur des Theaters genau anschauen muss. Die Corona-Pandemie ist nur ein Teil der Geschichte. Wir haben deshalb gemeinsam mit der Stadt Wien entschieden, dass wir dem Theater mit einer einmaligen Entschuldungsmaßnahme einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen, erwarten uns aber im Gegenzug eine ernsthafte Prüfung von Einsparungs- und Umstrukturierungsmöglichkeiten seitens der Geschäftsführung, damit wir als Fördergeber nicht in ein paar Jahren wieder am gleichen Punkt stehen.“
Die Wiener Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler hält fest: „Ganz im Sinne unserer Care & Repair-Politik, im Zuge derer wir Schieflagen aufgrund von struktureller Unterdotierung begradigen, um die Wiener Kulturinstitutionen auf stabile wirtschaftliche Beine zu stellen, soll nun dem Theater in der Josefstadt in einer schwierigen Situation geholfen werden. Es freut mich, dass Bund und Stadt hier rasch und in guter Zusammenarbeit gemeinsam entschieden auftreten. Hand in Hand begegnen wir einer großen Herausforderung, mit der sich das Theater durch strukturelle Probleme und die Corona-Pandemie konfrontiert sah. Wir werden auch weiterhin darauf achten, dass das Theater sorgsam mit seinen Ressourcen und zur Verfügung gestellten Mitteln umgeht und es kritisch wie konstruktiv begleiten. Es ist durchaus ein bedeutsames Ereignis, wie hier Stadt und Bund gemeinsam ein Theater aus einer existentiellen Notlage befreien und dadurch einen Neustart möglich machen.“
„Die Geschäftsführung des Theaters in der Josefstadt ist froh, dass auf Basis des beauftragten Prüfberichts der BDO ein erfolgreicher Schulterschluss zwischen Politik und Kultur erzielt werden konnte“, heißt es vonseiten des Theaters. „Die Direktoren Herbert Föttinger und Alexander Götz bedanken sich bei Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer und Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler für die konstruktive Zusammenarbeit. Das Theater in der Josefstadt wird in den Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 durch die in vollem Ausmaß probierten Produktionen im Lockdown 19/20 zumindest zwei Millionen Euro einsparen. Die Geschäftsführung blickt mit Zuversicht in die schwierigen vor uns liegenden Zeiten und ist optimistisch, dass der erfolgreiche Weg des Theaters, das unter der Direktion Föttinger/Götz wieder eine Führungsposition unter den deutschsprachigen Bühnen erlangt hat, gemeinsam weitergeführt werden wird.“
Zukünftige Maßnahmen
Im Zuge der Unterstützungsvereinbarung verpflichtet sich das Theater in der Josefstadt zu einer Reihe von Maßnahmen:
Erstellung einer Fortbestandsprognose und Analyse des maximalen Einsparungspotenzials mit dem Ziel ausgeglichener Jahresergebnisse ab der Saison 2021/2022 Monatliches schriftliches Reporting der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat sowie Verbesserungen beim vierteljährlichen Reporting in den Aufsichtsratssitzungen Erarbeitung und Umsetzung einer ergebnisoffenen Strukturreform unter Berücksichtigung aller Basisdokumente (insbesondere der Stiftungsurkunde), um weitere Einsparungspotenziale zu identifizieren und den Eigendeckungsdruck von der Bühne zu nehmen; damit u.a. Festschreiben einer Ausschreibungspflicht für die Geschäftsführungsposten; Im Zuge dessen: Überprüfung von Alternativen zum derzeitigen Repertoire-/Premierensystem
Quelle: Stadt Wien