Innsbruck: Themen des Stadtsenates vom 15. März 2023
• Erstellung neuer Grillplatzordnung• Finanzielle Beteiligung• Änderungen im Leistungsangebot der IVB• Masterplan Olympia Eiskanal• Härtefallfonds für städtische MitarbeiterInnen• Stadt übernimmt Mietkosten für künftigen DOWAS-Standort• Verlängerung Gastgarten• Verpachtung Eigenjagd Samertal• Neukonzeption der Innsbrucker Einkaufsnächte• Fahrplan für die Sommerferien
Bisher war das Grillen im städtischen Bereich in der Park- bzw. der Spielplatzordnung geregelt. Aufgrund diverser Probleme bei der Benützung der Grillplätze wurde nun eine neue Grillplatzverordnung erstellt. Darin werden die Grillzeiten von bisher 10.00 bis 20.00 Uhr auf 10.00 bis 22.00 Uhr verlängert. Auf Vorschlag der Fachdienststellen wird das Grillen auf die Zeit von 15. März bis 30. November eines jeden Jahres beschränkt. Heuer wird das Grillen aufgrund ausstehender Arbeiten an den Grillstellen jedoch erst ab 1. Mai möglich sein.
„Das Grillen ist künftig nur nach vorheriger Reservierung auf den von der Stadt ausgewiesenen Grillstellen zulässig. Insgesamt stehen 35 Grillstellen zur Verfügung, welche in Zonen – ein mal ein Meter pro Grillgerät – eingeteilt sind. Um die Reservierung durchführen zu können, wird ein digitales Buchungssystem über die städtische Website www.innsbruck.gv.at eingeführt“, erläutert Bürgermeister Georg Willi.
Da die Grillplätze in Bereichen liegen, in denen derzeit die Park- und Spielplatzordnung gilt, werden auch diese Verordnungen geändert. Dies wurde vom Stadtsenat einstimmig angenommen. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weitergeleitet.
Quelle: Stadt Innsbruck