Innsbruck: Themen des Stadtsenates vom 9. August 2023
Änderung der Wahlordnung und des Stadtrechts• Neukonzeption Projekt „Campus Frau-Hitt-Straße“ - Neue Amtsleitungen - Stadtteilentwicklung Hötting West - Hilfspaket für sozial schwache Personen - Unterstützung mobile Sozialarbeit und Männerberatung - Einrichtung eines Jugendbeirats - „Schwimmoffensive“ der Stadt geht weiter
Das Innsbrucker Stadtrecht bestimmt unter anderem die Stellung der Stadt und grenzt ihre Wirkungsbereiche ab. Es ist ein Tiroler Landesgesetz und kann als solches auch nur vom Landtag geändert werden. Die Stadt Innsbruck kann Änderungen anregen bzw. beantragen sowie zu geplanten Maßnahmen ihre Stellungnahme abgeben.
Mit Beschluss des Juni-Gemeinderates wurden dem Landesgesetzgeber Änderungswünsche zur Innsbrucker Wahlordnung 2011 und zum Innsbrucker Stadtrecht 1975 übermittelt. Diese betreffen zum einen die Aufnahme einer Vier-Prozent-Hürde für den Einzug in den Gemeinderat – in diesem Fall soll die Möglichkeit einer Koppelung von Listen ersatzlos gestrichen werden. Zum anderen wird angeregt, dass Ersatzmitglieder der Ausschüsse auch Mitglieder des Gemeinderats sein müssen.
Ein entsprechender, vom Amt der Tiroler Landesregierung übermittelter Gesetzesentwurf wurde vom Stadtsenat einstimmig zur Kenntnis genommen.
Quelle: Stadt Innsbruck