Kärnten: Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Schiene
- Aktionsplan TAP definiert Maßnahmen für Chancengerechtigkeit im Verantwortungsbereich der Tiroler Landesverwaltung
- Umsetzungsteams werden gebildet
- Koordinationsstelle in der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Schutz vor Benachteiligung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit sowie inklusive und selbstbestimmte umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – das sind die Ziele der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Per Beschluss der Landesregierung wurde in Tirol im August 2019 mit den Arbeiten an einem landesweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begonnen. Geachtet wurde im Rahmen eines Beteiligungsprozesses darauf, die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen sowie DienstleisterInnen miteinzubeziehen. Nun liegt der „Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, kurz TAP, vor. Er gilt für alle Bereiche, die in der Verantwortung der Tiroler Landesverwaltung liegen und umfasst die Sparten Bildung, Wahlen, Verkehrsplanung, Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung. Auf Antrag von Soziallandesrätin Eva Pawlata beschloss die Tiroler Landesregierung diese Woche die Umsetzung des TAP.
„Alle Menschen in Tirol sollen die gleichen Rechte in Anspruch nehmen können: sei es beim Wohnen, in der Freizeit oder im Kulturbereich. Hierfür wurden unter anderem mit dem Tiroler Teilhabegesetz und dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz bereits wichtige Schritte gesetzt. Der nun beschlossene TAP zeigt auf, in welchen Bereichen die Landesverwaltung weiter nachschärfen wird, um echte Chancengleichheit und -gerechtigkeit zu erreichen“, betont LRin Pawlata. „Behinderung ist eine Querschnittsmaterie – in diesem Sinne betreffen die Maßnahmen, die im TAP definiert sind, nicht nur den Bereich Inklusion, sondern auch alle anderen Bereiche in der Verantwortung des Landes: von der Mobilitätsplanung über den Tourismus bis hin zu den Gemeinden. Wie auch bei der Erstellung des TAP sollen bei seiner Umsetzung wieder alle wichtigen Systempartnerinnen und Systempartner miteinbezogen werden“, führt die Soziallandesrätin aus.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Tirol wird vom Tiroler Monitoringausschuss überwacht. „Ich freue mich, dass die Landesregierung in ihrem Regierungsprogramm ein Bekenntnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention abgegeben hat. Der Beschluss des TAP ist ein Meilenstein auf diesem Weg, dem jetzt weitere Umsetzungsschritte folgen müssen“, sagt Vorsitzende Isolde Kafka.
Vorbildfunktion der Tiroler Landesverwaltung
Das Land Tirol als Arbeitgeber soll laut den im TAP definierten Maßnahmen etwa für alle Landesbediensteten Schulungen zu einem menschenrechtskonformen Verständnis von Behinderung sowie Fortbildungen zur Inklusion von Menschen mit psychischen Belastungen im Behördenalltag anbieten. Im Rahmen der Grundausbildung gibt es aktuell bereits das Fach „UN-Behindertenrechtskonvention“. Mit Jahresende 2022 waren in der Tiroler Landesverwaltung 286 Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Damit übertrifft die Tiroler Landesverwaltung die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes. Um die Einstellung von Menschen mit Behinderungen noch zu verstärken, sollen diese künftig bei Stellenausschreibungen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert werden. Bei der Ausschreibung für die Besetzung der Koordinierungsstelle für die Umsetzung des TAP ist dies bereits erfolgt.
TAP definiert Leitfaden für anpassbaren Wohnbau
Eine weitere Maßnahme im TAP bezieht sich auf einen bereits in Ausarbeitung befindlichen Leitfaden, der Kriterien für den anpassbaren Wohnbau definiert. Beim anpassbaren Wohnraum sind – im Gegensatz zum barrierefreien Wohnen – die Wohneinheiten so gestaltet, dass nachträgliche Adaptierungen mit möglichst kurzer Bauzeit und geringen Kosten durchführbar sind.
Zudem soll die barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung fortgeführt und ausgeweitet, Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen zum Thema Gewalt gegen Menschen an Behinderungen entwickelt, Qualitätsstandards der Tiroler Behindertenhilfe und Tiroler Kinder- und Jugendhilfe regelmäßig evaluiert, detaillierte Daten über die Inanspruchnahme einzelner Leistungen im Sozialbereich des Landes veröffentlicht, ein barrierefreier Zugang zu Wahlen weiter forciert und die Barrierefreiheit in der Planungsphase öffentlicher Gebäude berücksichtigt werden.
Eigene Stelle zur Umsetzung des TAP – Evaluierung in fünf Jahren
Für die Umsetzung der im TAP definierten Maßnahmen werden nun themenbezogene Umsetzungsteams gebildet. Sie bestehen aus VertreterInnen der zuständigen Landesabteilungen, Menschen mit Behinderungen, Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen, DienstleisterInnen sowie weiteren SystempartnerInnen. Koordiniert werden die Teams über eine eigens eingerichtete Koordinierungsstelle.
„Die Koordinierungsstelle soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene erleichtern. Hierfür gibt es eine enge Zusammenarbeit mit der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, dem Tiroler Monitoringausschuss, dem Teilhabebeirat, der ‚Nutzer:innenvertretung‘ und dem Behindertenanwalt bei der Volksanwältin. Der TAP ist ein laufender Prozess. In fünf Jahren soll er gesamthaft evaluiert und die Umsetzung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen überprüft werden“, erklärt Elisabeth Rieder von der Koordinierungsstelle.
Hier findet sich der Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (TAP) zum Download.
Quelle: Land Tirol