Innsbruck: Tragen von FFP2-Masken bei Parteienverkehr im Rathaus
Regelung tritt ab 25. Jänner in Kraft
Die österreichische Bundesregierung hat den dritten harten Lockdown bis 8. Februar verlängert. Zudem kommt es zu einer Verschärfung der Regeln: So ist ab Montag, 25. Jänner, das Tragen von FFP2-Masken im Handel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend. Die Abstandsregel wird auf zwei Meter ausgedehnt.
Auch im Rathaus wird im Rahmen des Parteienverkehrs das Tragen von FFP2-Masken eingeführt. Für BesucherInnen der Ämter und Dienststellen des Stadtmagistrats bedeutet dies, dass ab diesem Tag der übliche Mund-Nasen-Schutz (MNS) nicht mehr ausreicht und FFP2-Masken getragen werden müssen. Gleiches gilt für die Beschäftigten der Stadt Innsbruck, die im Zuge des Parteienverkehrs mit BürgerInnen in Kontakt stehen.
Zugang zum Rathaus
Seit vergangenem Oktober ist das Rathaus nur über die Eingänge Fallmerayerstraße Nord sowie Bürgerservice erreichbar. Für Behördengänge sind BürgerInnen aufgerufen, vorab einen Termin zu vereinbaren – dieses Vorgehen behält der Stadtmagistrat bis auf Weiteres bei. Ausgenommen von der Terminvereinbarung sind das Gesundheitsamt, Bürgerservice und die Aufenthaltsangelegenheiten. Zusätzlich gilt im Meldewesen am Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr freier Zugang. Pässe werden ausschließlich nachmittags ausgestellt.
Digitale Services
Um Behördengänge zu reduzieren, sind sämtliche Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen und Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at zu finden. Telefonische Auskünfte sind unter der Nummer +43 512 5360 möglich. Mit der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift können Amtswege im Internet erledigt werden. Diverse Formulare stehen für BürgerInnen unter www.innsbruck.gv.at/formulare zur Verfügung. (MF)
Quelle: Stadt Innsbruck