Salzburg-Stadt: Türsteher setzt Hausrecht durch
Verletzungen unbestimmten Grades am Handgelenk erlitt ein 39-jähriger Salzburger am 15. April um halb fünf Uhr früh. Der Mann soll sich zuvor in einem Lokal in der Salzburger Altstadt ungebührlich verhalten und laut Zeugen auch den Hitlergruß getätigt haben. Der stark Alkoholisierte musste das Lokal verlassen. Als er es kurze Zeit darauf wieder betreten wollte, wurde er vom 38-jährigen Türsteher daran gehindert und dabei verletzt. Die Rettung brachte den Verletzten ins UKH. Er wird nach dem Verbotsgesetz angezeigt, der Türsteher wegen Körperverletzung.
Quelle: LPD Salzburg
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