Vorarlberg: Tunnelsanierung heute beschlossen
LR Rauch: Damit Begehbarkeit des Natura 2000 Gebietes von Kennelbach bis Bozenau möglich bleibt
Bregenz (VLK) – Die Bregenzerachschlucht ist seit 1995 Teil des Europäischen Natura 2000 Netzwerkes. „Wenn man die Begehbarkeit dieses Gebietes von Kennelbach bis Bozenau und damit die Nutzung als Naturerlebnisraum aufrechterhalten will, ist eine Stabilisierung des Rickenbach- und des Rotachtunnels alternativlos“, informiert Landesrat Johannes Rauch. Für die Stabilisierung des Tunnels sowie für die Sanierung der Rotachbrücke stellt das Land 290.000 Euro zur Verfügung.
Die Bregenzerach fließt im Abschnitt des Natura 2000 Gebietes zwischen der Weißachmündung bis zum Wehr Kennelbach in einer relativ engen Schlucht. Die unruhige labile Geologie in der Bregenzerachschlucht führt immer wieder zu kleineren und größeren Hangrutschungen. Die Wälder in den Einhängen der Bregenzerachschlucht können daher nur sehr zurückhaltend genutzt wurden. Heute schmücken natürliche bis naturnahe Waldbestände - insbesondere edelholzreiche Schlucht- und Hangmischwälder – dieses Natura 2000 Gebiet.
Rauch: Sicherheit geht vor
Nach der Einstellung des Bahnbetriebs der Bregenzerwälderbahn vor mehr als 40 Jahren wurden an der Trasse und an den Schutzbauwerken keine Instandhaltungsmaßnahmen mehr durchgeführt. „In ihrem derzeitigen Zustand können die Tunnelbauwerke ihre geologisch sicherheitstechnische Funktion für die Hangstabilisierung nicht mehr übernehmen“, informiert Landesrat Rauch: „Wenn man heute die Begehbarkeit des Natura 2000 Gebietes von Kennelbach bis Bozenau und damit die Nutzung als Naturerlebnisraum aufrechterhalten will, ist eine Stabilisierung des Rickenbach- und des Rotachtunnels alternativlos.“ Ohne eine Stabilisierung müssten die Tunnels aus Sicherheitsgründen zubetoniert werden. Die Vorarlberger Landesregierung hat daher beschlossen, für die Stabilisierung des Rickenbach- und des Rotachtunnels sowie für die Sanierung der Rotachbrücke Geldmittel in der Höhe von 290.000 Euro aufzubringen. Die Stadt Bregenz übernimmt die Beauftragung der Baumaßnahmen sowie die örtliche Bauleitung.
Schutzverordnung von 2018 weiter gültig
Die Tunnelsanierung stellt nicht die erste Bauetappe zur Etablierung eines Radweges von Bozenau nach Kennelbach dar, sagt Rauch: „Es soll nur die Begehbarkeit des Natura 2000 Gebietes von Kennelbach bis Bozenau auf einem einfachen Fußpfad weiterhin möglich sein.“Durch die im Jahr 2018 beschlossene Schutzverordnung kann ausgeschlossen werden, dass die Sanierungsarbeiten negative Auswirkungen auf den hohen Naturschutzwert des Natura 2000 Gebietes haben. „Die Verordnung stellt sicher, dass die einzigartige Flusslandschaft in unmittelbarer Nähe zur Agglomeration unteres Rheintal in ihrer weitgehenden Natürlichkeit und in ihrem besonderen ästhetischen Reiz bewahrt wird.“, sagt Rauch abschließend.
Quelle: Land Vorarlberg