Steiermark: UKRAINE – Keine Erfassung auf „normalen“ Polizeiinspektionen: Eine Übersicht

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Foto: Landespolizeidirektion Steiermark
19 Mär 19:21 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Seit vergangenem Samstag, 12. März 2022, erfasst die steirische Fremdenpolizei Flüchtende im Rahmen der sogenannten „Vertriebenen-Verordnung“. Dabei ist das vor wenigen Tagen eröffnete Ankunftszentrum des Landes Steiermark in der Messe Graz (Halle D) die zentrale Anlaufstelle.

Aufgrund mehrfacher Anfragen auf diversen Polizei-Dienststellen weist die Fremdenpolizei ausdrücklich darauf hin, dass eine Erfassung von Vertriebenen auf üblichen Polizeiinspektionen derzeit nicht durchgeführt wird. Dafür sind – neben der fremdenpolizeilichen Expertise – auch bestimmte technische Voraussetzungen notwendig, welche lediglich der Fremdenpolizei vorbehalten sind. Aktuell stehen der Lage entsprechend jedenfalls genügend Kapazitäten für die Erfassung zur Verfügung. Auch an einer mobilen Lösung für die Regionen wird zudem auf Hochtouren gearbeitet.

Es stehen aktuell folgende Service-Angebote in der Steiermark zur Verfügung:

  1. Ankunftszentrum des Landes Steiermark (8010 Graz, Jakominigürtel 20, Halle D)

Hierbei handelt es sich um die zentrale Anlaufstelle für schutzsuchende bzw. neu ankommende Menschen aus der Ukraine (ohne Unterkunft). Neben umfassenden Informationen bietet das humanitäre Zentrum auch Verpflegung, eine ärztliche bzw. medizinische Erstversorgung sowie die polizeiliche Erfassung (Registrierung) im Rahmen der „Vertriebenen-Verordnung“. Zudem werden Notschlafstellen sowie (Übergangs-)Wohnungen vermittelt.

  1. Verteilerquartier der BBU (8055 Graz, Herrgottwiesgasse 292)

Dieses errichtete Container-Dorf mit bis zu 200 Plätzen kann nicht direkt aufgesucht werden. Hier werden lediglich Personen erfasst, die vom zentralen Transportmanagement des Bundes dorthin zugewiesen werden.

  1. BFA Außenstelle Graz (8055 Graz, Triester Straße 393)

Hier werden lediglich Menschen erfasst, die bereits eine Unterkunft haben und schon vor dem 13. März 2022 in Österreich aufhältig waren. Eine Erfassung ist voraussichtlich ab 21. März 2022, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung (059133/657501) möglich.

  1. Mobile Erfassungen:

Diese sind aktuell für den Raum Liezen, Leoben und Ilz geplant. Derzeit werden nach wie vor die technischen Voraussetzungen sowie ein etwaiger Bedarf geprüft. Mit dem Start ist frühestens nächste Woche zu rechnen.

Ein Informationsblatt für Vertrieben aus der Ukraine liegt im Anhang bei.

Weitere Infos >>> Registrierung und Aufenthalt (bmi.gv.at)


Quelle: LPD Steiermark



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