Salzburg: Überwachungszone wegen Geflügelpest im Bezirk Braunau
Strengere Maßnahmen für 214 geflügelhaltende Betriebe in sechs Flachgauer Gemeinden
(LK) Die AGES hat heute einen Ausbruch von Geflügelpest auf einem Betrieb im Bezirk Braunau (Oberösterreich) nahe der Grenze zu Salzburg bestätigt. „Dementsprechend muss, neben einer Schutz- auch eine Überwachungszone angeordnet werden. In dieser Zone liegen sechs Flachgauer Gemeinden“, gibt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl bekannt.
Die strengen Maßnahmen gelten in der Überwachungszone grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren.
Um den Ausbruchsbetrieb nahe der Salzburger Landesgrenze wird eine Schutz- und eine Überwachungszone angeordnet. Die Überwachungszone (Zehn Kilometer rund um den betroffenen Betrieb) tritt per Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung mit 14.01.2023 in Kraft. Sie betrifft folgende Gemeinden beziehungsweise Katastralgemeinden (KG) im Flachgau:
- Berndorf bei Salzburg (KG Berndorf)
- Bürmoos
- Dorfbeuern
- Lamprechtshausen
- Nußdorf am Haunsberg (KG Pinswag)
- Sankt Georgen bei Salzburg (KG Holzhausen und KG St. Georgen)
214 geflügelhaltende Betriebe
„Im Salzburger Teil der Überwachungszone sind 214 geflügelhaltende Betriebe mit zirka 30.000 Stück Geflügel von den strengeren Maßnahmen betroffen“, so Landesveterinärdirektor Josef Schöchl. Diese werden amtstierärztlich kontrolliert und es müssen die vorgesehenen Anordnungen streng eingehalten werden.
Die Anordnungen im Überblick
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (zum Beispiel in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße. Das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung innerhalb der Überwachungszone grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt.
- Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder daraus entfernt werden.
- Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (zum Beispiel Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
- Eine erhöhte Sterblichkeit von Geflügel am Betrieb beziehungsweise ein festgestellter Leistungsabfall in der Herde ist unmittelbar an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Alle Fahrzeuge, die den Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
- Tierschauen, Wettbewerbe oder Messen mit Geflügel sind untersagt.
Quelle: Land Salzburg