Vorarlberg: Ukraine – Wallner: „Länder gewähren zwei Millionen Euro als Soforthilfe“
Mittel sollen parallel mit der Bundeshilfe überwiesen werden – Ländervorsitzender: „Es geht darum, den Menschen vor Ort in der akuten humanitären Notlage rasch zu helfen“
Bregenz (VLK) – Angesichts der akuten humanitären Notlage vieler Menschen in der Ukraine haben sich die Länder in einer koordinierten Aktion darauf verständigt, als zielgerichtete Sofortmaßnahme zwei Millionen Euro bereitzustellen, informiert Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner als aktueller Vorsitzender in der Landeshauptleutekonferenz. „Es geht darum, den Menschen vor Ort in der akuten humanitären Notlage rasch zu helfen“, begründet Wallner die Hilfestellung. Die Mittel sollen parallel mit der Bundeshilfe – das sind weitere 2,5 Millionen Euro, die aus dem Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland kommen – überwiesen werden. Bereits gestern, Donnerstag (24. Februar), haben die Länder zugesichert, falls notwendig auch ukrainische Kriegsflüchtlinge aufzunehmen.
Die bereitgestellten Landesmittel gehen je zur Hälfte an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und andere, vor Ort tätige österreichische Nichtregierungsorganisationen (NGO). Die Bundesländer bringen den Gesamtbetrag entsprechend ihres Bevölkerungsanteils auf. Die 2,5 Millionen Euro des Bundes werden an dieselben Institutionen ausbezahlt. Die Länder würden „im Sinne einer gelebten humanitären Tradition und angesichts der akuten humanitären Notlage in der Ukraine“ die humanitären Anstrengungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und von österreichischen Nichtregierungsorganisationen vor Ort gezielt unterstützen, verdeutlicht Wallner.
„Falls notwendig, werden alle Bundesländer ukrainische Kriegsflüchtlinge aufnehmen“, hat der Vorarlberger Landeshauptmann bereits gestern (Donnerstag) zugesichert.
Vorarlberg als vorsitzführendes Land biete sich außerdem an, Hilfsgüter-Lieferungen der Länder und Angebote, die an diese herangetragen werden, aufzunehmen, zu koordinieren und mit dem dafür zuständigen Ministerium abzustimmen.
Quelle: Land Vorarlberg