Kärnten: Ukraine - Ausweis für Vertriebene nach Registrierung

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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15 Mär 18:45 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Registrierungsmöglichkeit in Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen und ab morgen in Polizeiinspektion/Fremdenpolizei in Klagenfurter Ebenthaler Straße 6

Klagenfurt (LPD). Für aus der Ukraine vertriebene Personen besteht in der Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen und ab morgen, Mittwoch, auch in der Polizeiinspektion/Fremdenpolizei in der Klagenfurter Ebenthaler Straße 6 die Möglichkeit der Registrierung. Zusätzlich wird es demnächst noch mobile Registrierungsmöglichkeiten in den Bezirken geben. Durch die Registrierung erhalten die Betroffenen einen Ausweis für Vertriebene zugestellt und haben auch Anspruch auf die Leistungen der Grundversorgung. Das Land Kärnten appelliert an die Betroffenen, sich in den nächsten Tagen in aller Ruhe registrieren zu lassen – die Registrierung gilt rückwirkend.

Jene Vertriebenen, die in den vom Land Kärnten in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz betreuten Quartieren untergebracht sind, werden gesammelt registriert und müssen nicht die Registrierungsstellen aufsuchen. Der Appell, sich zu registrieren, ergeht vom Land Kärnten jedenfalls an alle aus der Ukraine Vertriebenen, die sich im Bundesland aufhalten – also insbesondere an jene in Privatunterkünften. Die Registrierung bedeutet aber nicht, dass sie danach aus diesen Privatunterkünften ausziehen müssen. Die Vertriebenen werden vom Land aber dazu aufgerufen, ihre Unterkunft so rasch wie möglich als Hauptwohnsitz bei der zuständigen Gemeinde zu melden.

Für die Registrierung ist von den Vertriebenen der Reisepass mitzunehmen und – wenn vorhanden – der Meldezettel. Sie bekommen eine Sozialversicherungsnummer und der Vertrieben-Ausweis wird nach einigen Tagen per Post zugestellt.

Das Land Kärnten macht darauf aufmerksam, dass sich aus der Ukraine Vertriebene auch schon vor der Registrierung legal in Österreich aufhalten. Auch der Zugang zum Gesundheitssystem ist ohne vorherige Registrierung gegeben. Für notwendige Versorgung im Krankenhaus, im niedergelassenen Bereich, oder für Rezeptausstellungen reichen ein ukrainischer Reisepass oder die Glaubhaftmachung der ukrainischen Staatsbürgerschaft bzw. für Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine entsprechende Unterlagen.

Für die Registrierungen ist die Bundesbetreuungseinrichtung Villach Langauen von Montag bis Freitag von 08:30 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr geöffnet, die Polizeiinspektion/Fremdenpolizei in der Klagenfurter Ebenthaler Straße 6 von Montag bis Sonntag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Informationen unter: https://ukraine-info.ktn.gv.at/



Quelle: Land Kärnten



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