Kitzbühel: Uneinsichtige Lokalbesucher attackieren Polizisen nach Sperrstunde

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Festnahme - Symbolbild
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07 Feb 12:15 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am 6. Februar 2022 gegen 00:45 Uhr führte eine Polizeistreife der Polizeiinspektion Kitzbühel bei einem Lokal in Kitzbühel eine Sperrstundenkontrolle durch. Dabei konnten die Beamten feststellen, dass zwar die Haupteingangstüre versperrt war, sich jedoch noch mehrere Personen im Lokal befanden. Während die Polizisten das Lokal durch den Hintereingang betraten, wurden die Gäste vom Wirt durch den Haupteingang ins Freie gelassen. Die Personen wurden schließlich vor dem Lokal kontrolliert. Eine 4-5 köpfige Gruppe aus dänischen Staatsbürgern zeigte sich dabei völlig uneinsichtig, begannen vorerst lautstark mit den Beamten zu diskutieren und diese in weiterer Folge zu beschimpfen. Ein offensichtlich alkoholisierter, 32-jähriger Däne baute sich dabei vor den Beamten auf, schrie auf die Beamten ein und beschimpfte diese. Der Mann wurde mehrmals aufgefordert sein strafbares Verhalten einzustellen und sich auszuweisen. Da der Däne sein Verhalten trotz mehrfacher Abmahnung nicht einstellte und sich weigerte seine Identität bekannt zu geben wurde in weiterer Folge die Festnahme ausgesprochen. Beim Verbringen zum Einsatzfahrzeug beschimpfte der 32-Jährige die Polizeibeamten weiterhin lautstark, versuchte sich loszureißen, begann mit den Beinen gegen die Beamten zu treten und spuckte letztlich einem Beamten ins Gesicht. Dem Mann mussten schließlich die Handfesseln angelegt werden und er wurde ins Dienstfahrzeug verbracht. Während der Fahrt trat der Festgenommene gegen die Fahrzeugsitze, traf dabei den Lenker am Kopf und versuchte mehrfach den am Rücksitz mitfahrenden Polizisten zu beißen. Der Mann wurde schließlich in der Polizeiinspektion Kitzbühel angehalten und nach erfolgter Vernehmung und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Innsbruck am 6. Februar 2022 gegen Mittag wieder enthaftet. Er wird auf freiem Fuß zur Anzeige gebracht. Die festgestellten Übertretungen der Covid-Maßnahmenverordnung werden der zuständigen Gesundheitsbehörde zur Anzeige gebracht.



Quelle: LPD Tirol



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