Tirol: Untersagung einer Versammlung gegen die Coronamaßnahmen der Regierung

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Polizeiauto - Symbolbild

18 Feb 06:11 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die fristgerecht bei der ho. Sicherheitsbehörde angezeigte Versammlung zum Thema „Friede, Freiheit, Souveränität Regierungsmaßnahmen“, die am 20.02.2021, ab 15.00 Uhr, in Innsbruck, Landhausplatz, stattfinden hätte sollen, wurde von der Sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Abteilung der LPD Tirol behördlich untersagt. Seitens der Anmelder war ein Demonstrationsmarsch durch Innsbruck beabsichtigt. Aufgrund der massiven Teilnehmermobilisierung insb. auf unterschiedlichsten Social-Media-Kanälen ist mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen aus verschiedenen Bundesländern zu rechnen. Aufgrund der amtsärztlichen Stellungnahme des Stadtmagistrats Innsbruck ist die Abhaltung von mobilen Großversammlungen epidemiologisch nicht zu verantworten. Dieser Einschätzung des Stadtphysikus´ schloss sich die Sicherheitsbehörde an, weshalb die geplante Versammlung zum Schutze der Gesundheit anderer zu untersagen war. Dem Anmelder steht es nun offen, ein Rechtsmittel einzubringen, dem allerdings keine aufschiebende Wirkung zukommt. Im Falle einer solchen Beschwerde entscheidet das Landesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Untersagung.

Die Teilnahme an einer untersagten Demonstration wird von der LPD Tirol mit bis zu 720,-- nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes bestraft. Darüber hinaus machen sich die Teilnehmer nach der 4. Covid- Schutzmaßnahmen- VO strafbar, da das Zusammentreffen von mehr als 4 Personen aus mehr als 2 Haushalten verboten ist; Strafrahmen bis 1.450,--, was von der Bezirksverwaltungsbehörde (Stadtmagistrat Innsbruck) geahndet wird. Die Teilnahme von Eltern samt Kindern an einer untersagten Demonstration stellt eine Gefährdung des Kindeswohles dar, sodass diesfalls ein Bericht an die Jugendwohlfahrtsbehörde erstattet wird.

Die LPD Tirol appelliert gerade in der aktuellen, durch das Auftreten von Virusmutationen erschwerten Zeit an die Vernunft der Bevölkerung, die gegenständliche Untersagung zu respektieren.


Quelle: LPD Tirol



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