Steiermark: Unterstützen Sie uns bei der Pandemie-Bekämpfung!
Appell der steirischen Gesundheitsbehörden:
Graz (12. November 2020).- Das Corona-Virus breitet sich derzeit in allen Teilen der Steiermark aus. Es ist eine gemeinsame Anstrengung aller notwendig, um die wachsenden Zahlen an Infizierten zu senken. Die steirischen Gesundheitsbehörden haben in den vergangenen Wochen alle Kräfte mobilisiert, um das Ausbreitungstempo der Pandemie zu drosseln. Was derzeit in den Bezirkshauptmannschaften und im Magistrat der Stadt Graz geleistet wird, sprengt alle Grenzen des bisher Vorstellbaren.
An sieben Tagen der Woche werden rund um die Uhr mehrere tausend Anrufe bei der Gesundheitshotline 1450 abgearbeitet, täglich zwischen 2500 und 4500 Testabstriche genommen, tausende Kontaktpersonen erhoben und ebensoviele Bescheide ausgestellt. Im Kampf gegen die aktuell stark steigenden Fallzahlen an Corona-Neuinfektionen ist vor allem ein Faktor von allergrößter Bedeutung: Die Zeit. Die Behörden setzen alles daran, den Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der Fälle so gering wie möglich zu halten. Der gesamte Ablauf – vom Anruf bei 1450, über die Testung und die Erfassung der Kontaktpersonen, bis hin zur Übermittlung aller behördlichen Schriftstücke – erfolgt wann immer möglich auf digitalem Weg.
Jede und jeder kann dazu beitragen, dass der gesamte Ablauf so reibungslos wie möglich verläuft. Zwei Daten sind für die Behörden von allergrößter Bedeutung, damit Betroffene auf schnellstem Wege kontaktiert werden können: Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse.
Auch Personen, die über kein Mobiltelefon oder keine E-Mail-Adresse verfügen, können ganz einfach dazu beitragen, die Arbeit der Behörden zu beschleunigen:Halten Sie Handynummer und E-Mail-Adresse eines Familienmitgliedes oder einer anderen Ihnen vertrauten Person bereit, um diese den Behörden im Fall eines Corona-(Verdachts-)Falles zur Verfügung zu stellen.
Die einzelnen Schritte im Ablauf:
Schritt 1:Person mit Symptomen (= Verdachtsfall) ruft bei 1450 an. Dort werden die Personendaten der/des Betroffenen und die Telefonnummer sowie idealerweise auch die E-Mail-Adresse erhoben. Es wird die SMS-Verständigung bezüglich des Testtermins in die Wege geleitet.(Personen, die keine Mobiltelefonnummer angeben können, müssen telefonisch über ihren Testtermin verständigt werden. Dadurch kommt es zu einem Mehraufwand und einer Zeitverzögerung.)
Schritt 2:Die betroffene Person erhält eine SMS-Nachricht mit einem TAN-Code. Dies ist der Zugang zu einem Formular auf der Website der AGES, wo weitere Daten zur betroffenen Person, aber insbesondere auch zu den in Frage kommenden Kontaktpersonen erhoben werden.Wer dabei der Behörde bereits eine E-Mail-Adresse übermittelt, hilft in entscheidendem Ausmaß mit, den eigenen Fall zu beschleunigen.(Personen ohne Mobilnummer müssen abermals telefonisch kontaktiert und zu diesen Daten befragt werden – dies muss in diesem Fall von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft übernommen werden.)
Schritt 3:Der Verdachtsfall wird getestet – die Testung wird in der Regel an einer der steirischen Drive-In-Stationen durchgeführt. Falls es der/dem Betroffenen – beispielsweise aufgrund von Immobilität oder Bettlägerigkeit – nicht möglich ist, sich zur Teststation zu begeben, kann die Testung ausnahmsweise durch die Mobilen Teams am Wohnsitz erfolgen.
Schritt 4:Nach Auswertung durch die Labore erhält der/die Getestete eine SMS-Verständigung mit seinem/ihrem Testergebnis. Im Idealfall stehen der Gesundheitsbehörde damit bereits zum Zeitpunkt eines positiven Testergebnisses alle Daten für weitere Maßnahmen rund um den bestätigten Infektionsfall zur Verfügung.
Schritt 5: Die zuständige Gesundheitsbehörde wird unmittelbar über das Testergebnis verständigt. Wenn alle Daten rund um den Infektionsfall vorliegen, trifft die Behörde ihre Entscheidung über notwendige Maßnahmen und erlässt den Bescheid. Dieser wird der infizierten Person oder den Kontaktpersonen – auf Basis der mittels des SMS-TANs durch den Betroffenen selbstständig erfassten Daten – direkt auf schnellstem Weg per E-Mail zugestellt.
Worauf Sie achten können, um den Vorgang zu beschleunigen:Wenn bei Schritt eins bereits eine Mobiltelefonnummer und bei Schritt zwei eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben worden ist, kann die Abarbeitung des Falles um ein Vielfaches schneller erfolgen. (Personen, die über keine Mailadresse verfügen, müssen durch die Behörden an ihrem Wohnsitz aufgesucht und ihnen der jeweilige Bescheid dort zugestellt werden.)
Quelle: Land Steiermark