Kärnten: Urlaub für pflegende Angehörige - Jetzt fürs Frühjahr buchen!
LHStv.in Beate Prettner: Ausspannen, relaxen, Energie tanken – Kärnten ermöglicht auch heuer pflegenden Angehörigen eine kostenlose „Auszeit“-Woche – Anmeldungen für Frühjahrsturnus ab 1. Feber möglich – erste Urlaubswoche startet bereits am 24. April
Klagenfurt (LPD). „Seit Jahren bietet das Land Kärnten pflegenden Angehörigen einen einwöchigen Wellnessurlaub an. Die Auszeit umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Gesundheitshotel Bad Bleiberg. Inbegriffen sind sämtliche individuelle Therapieanwendungen; Nutzung aller Einrichtungen wie Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad und – wenn gewünscht - kurärztliche Untersuchungen sowie Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung“, informiert Gesundheitsreferentin Beate Prettner. Kärnten habe in den vergangenen Jahren ein vielfältiges Entlastungspaket für pflegende Angehörige entwickelt – „die Urlaubswoche ist dabei ein ganz wichtiges Angebot“, sagt Prettner. „Sich der Pflege eines Familienmitgliedes zu widmen, ist eine emotional und körperlich fordernde Aufgabe. Darum ist es auch so essentiell, sich selbst Pausen zu gönnen.“
Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen nahen Verwandten ab der Pflegestufe 2 (im Falle von Demenz) bzw. ab der Pflegestufe 3 betreuen. Wie die Gesundheitsreferentin versichert, sei noch nie jemand abgewiesen worden, sofern die Antragsvoraussetzungen gegeben waren. „Wir können unser Kontingent im Fall des Mehrbedarfs aufstocken.“ Damit sich während der Abwesenheit des Pflegenden keine Betreuungsprobleme auftun, sorgt das Land Kärnten für einen professionellen Ersatz: „Es ist selbstverständlich, dass das Land die Pflege während dieser Woche bereitstellt - über mobile soziale Dienste oder über Kurzzeitpflege. Unsere GPS-Stellen in den Bezirken und unsere Pflegenahversorgung sind bei der Organisation der Ersatzpflege gerne behilflich“, erklärt die Gesundheitsreferentin.
Heuer startet der erste Turnus der Erholungswochen am 24. April. In Summe stehen für das Frühjahr vier Turnusse zur Auswahl: 24. April bis 1. Mai; 8. Mai bis 15. Mai; 22. Mai bis 29. Mai; 5. Juni bis 12. Juni. Die Anmeldung ist ab Dienstag, 1. Feber, möglich. Achtung! Letzter Anmeldezeitpunkt ist der 25. März. Anträge sind bei den zuständigen Gemeindeämtern/Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige) erhältlich.
Quelle: Land Kärnten