Ischgl : Verdacht der absichtlich schwere Körperverletzung
Am 29. März 2022 gegen 22:25 Uhr kam es in einem gut besuchten Lokal in Ischgl aus bislang unbekannter Ursache zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Der Streit verlagerte sich anschließend in Richtung des Durchgangs zur Küche des Lokales. Dort setzte ein bislang unbekannter Täter in weiterer Folge einen Pfefferspray ein und es kam zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Der Unbekannte konnte schließlich unerkannt aus dem Lokal flüchten. Durch den Pfeffersprayeinsatz wurden bisherigen Erkenntnissen zufolge zumindest 6 Personen, 3 Deutsche im Alter von 28, 32 und 47 Jahren, 2 Österreicher im Alter von 41 und 50 Jahre sowie ein 41-jähriger Türke, verletzt. Sie wurden von den verständigten Rettungskräften vor Ort ambulant versorgt. Im Zuge einer örtlichen Fahndung konnte ein 25-jähriger Deutscher angehalten werden. Ob dieser in Verbindung mit dem Vorfall steht ist noch Gegenstand von Ermittlungen.
Am 30. März 2022 gegen 02:50 Uhr kam es in einem weiteren Lokal in Ischgl zu einer Auseinandersetzung zwischen vorerst unbekannten Täter und einem 30-jährigen Türken. Ersten Erkenntnissen zufolge attackierten mehrere Personen den 30-Jährigen gleichzeitig mit massiven Faustschlägen, wodurch dieser schwer verletzt wurde. Nachdem der Türke versuchte den Angriff mit seinem Handy zu filmen, nahmen ihm die Verdächtigen sein Handy weg und flüchteten anschließend mit ihren Fahrzeugen. Die beiden verdächtigen Fahrzeuge konnten schließlich bei einer Straßensperre auf der B188 angehalten und die Insassen kontrolliert werden. Die Personen, 6 Deutsche im Alter 24 bis 36 Jahren und ein 23-jähriger Montenegriner stellten im Zuge einer ersten Befragung eine Beteiligung an Abrede und machten keine weiteren Angaben. Die Männer werden auf freiem Fuß zur Anzeige gebracht. Der verletzte 30-jährige Türke wurde mit der Rettung in das Krankenhaus nach Zams verbracht. Weitere Erhebungen sind noch im Gange. Auch ob zwischen den beiden Vorfällen ein möglicher Zusammenhang besteht ist noch Gegenstand von Ermittlungen.
Quelle: LPD Tirol