Schwaz: Verdacht des Betruges, Diebstahl und Veruntreuung
Am 30. August 2021 meldete der Betreiber eines Restaurants in Hintertux telefonisch bei der Polizei Mayrhofen, dass er bei einem Lebensmittelgeschäft in Mayrhofen soeben zwei Personen wieder erkannt habe, welche am Vortag die Zeche in seinem Restaurant geprellt hätten. Die Beamten begaben sich zum Einsatzort und konnten die Personen am Parkplatz vor dem Geschäft anhalten. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um einen 26-jährigen Österreicher und eine 24-jährige Österreicherin handelte. Im Zuge einer ersten Befragung vor Ort zeigten sich die Beiden zum Zechbetrug geständig. Im Verlauf der weiteren Amtshandlung wurde im Fahrzeug des Mannes eine freiwillige Nachschau durchgeführt. Dabei konnte eine Flasche Schnaps vorgefunden werden, welche - wie sich während der Erhebungen vor Ort herausstellte - kurz zuvor aus dem Lebensmittelgeschäft gestohlen wurde.
Ebenso konnte erhoben werden, dass es sich bei dem Pkw um einen Leihwagen handelt, zu welchem bei der Polizeiinspektion Schwaz bereits eine Anzeige wegen Veruntreuung erstattet wurde. Im Fahrzeug konnte auch ein Zimmerschlüssel eines Hotels in Vomp vorgefunden werden. Die Ermittlungen ergaben, dass sich die beiden Personen in der Zeit vom 24. – 27. August 2021 in diesem Hotel einmieteten und dieses anschließend verließen ohne die Rechnung in der Höhe eines mittleren 3-stelligen Eurobetrages zu begleichen. Im Zuge der Befragung vor Ort gab der 26-Jährige an, den Pkw zum Lebensmittelgeschäft nach Mayrhofen gelenkt zu haben. Ein durchgeführter Alkomattest verlief positiv und ergab eine leichte Alkoholisierung. Das Fahrzeug sowie die Zimmerschlüssel des Hotels des Hotels in Vomp wurden sichergestellt.
Beide Personen werden auf freiem Fuß der Staatsanwaltschaft Innsbruck sowie der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Aufgrund weiterer Erhebungen werden die Beiden weiters verdächtig, sich von 27. – 31. August 2021 in ein Hotel in Zell am Ziller eingemietet und dieses ebenfalls, ohne die Rechnung in der Höhe eines mittleren 3-stelligen Eurobetrages zu begleichen, wieder verlassen zu haben.
Quelle: LPD Tirol