Innsbruck: Vereinbarung mit den E-Scooter-Verleihern

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Innerhalb neu eingerichteter Sperrzonen ist das freie Abstellen von E-Scootern untersagt und nur an eigens gekennzeichneten Abstellplätzen gestattet.
Foto: Pixabay
18 Jul 04:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eigene Abstellflächen sorgen für mehr Sicherheit im innerstädtischen Bereich

(IKM) Mit einstimmigem Beschluss des Stadtsenats wird mit den bestehenden E-Scootern Verleihern eine Vereinbarung beschlossen, die auch zukünftig für neue Anbieter gelten wird. Damit wird der Gemeinderatsbeschluss vom 30. April 2024 konsequent und zeitnah umgesetzt.

Mobilität ist für alle BürgerInnen in der Stadt Innsbruck ein zentrales Thema. E-Scooter-Verleihsysteme stellen einen zeitgemäßen Beitrag zur urbanen Fortbewegung dar. Allerdings haben sich in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Verleih von E-Scootern zahlreiche Probleme ergeben. Die Stadt hat nun Rahmenbedingungen festgelegt, um für mehr Sicherheit und Ordnung im gesamten Stadtgebiet zu sorgen.

Für das Stadtgebiet ist nun ein Organisationssystem aus Free-Floating-Bereichen und Sperrzonen vorgesehen. Eine Sperrzone wird für die Innenstadt sowie Bereiche der Stadtteile Wilten und Pradl eingerichtet. Innerhalb dieser Sperrzonen ist das freie Abstellen von E-Scootern untersagt und nur an eigens gekennzeichneten Abstellplätzen gestattet. Um dies zu gewährleisten, müssen die E-Scooter-Verleiher die notwendigen technischen Vorkehrungen treffen.

In dem Free-Floating-Bereich, welcher sich außerhalb der innerstädtischen Sperrzone befindet, dürfen E-Scooter, sofern sie die Bestimmungen der StVO (Straßenverkehrsordnung) einhalten, abgestellt werden. In diesem Bereich ist seitens der E-Scooter Verleiher darauf zu achten, dass E-Scooter nicht verkehrsbehindernd abgestellt werden. Weiters sind entsprechende Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten vorzusehen und zu praktizieren. Zudem enthält die Vereinbarung eine Geschwindigkeitsbeschränkung im gesamten Stadtgebiet auf 20 km/h. In für den Fahrradverkehr freigegebenen FußgängerInnenzonen gilt eine Beschränkung auf 8 km/h. Diese Begrenzungen müssen technisch gewährleistet werden.

„Ich begrüße es sehr, dass wir diese Richtlinien für den kommerziellen E-Scooter-Verleih festlegen konnten. Besonders im innerstädtischen Bereich werden mit den 34 verordneten Abstellflächen klare Bedingungen geschaffen, welche ein wahlloses Abstellen auf Gehsteigen, Einfahrten und Parkplätzen verunmöglicht“, erklärt die ressortzuständige Stadträtin Mag.a Mariella Lutz und führt weiter aus: „Sicherstellen sollen dies technische Vorkehrungen, die das Abstellen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche unterbinden. Diese vermehrt an Kreuzungsbereichen verordneten Abstellflächen werden fortlaufend auf ihre Auslastung evaluiert und bei Bedarf angepasst“, erläutert Lutz. Eine Umsetzung ist bereits für diesen Sommer fixiert.

„E-Scooter erfreuen sich als alternatives Fortbewegungsmittel großer Beliebtheit. Unachtsam geparkte Scooter stellen jedoch eine Barriere dar und erschweren den Alltag unnötig. Daher freut es mich, dass beide Vertragsparteien ihren Beitrag leisten und mit diesem Ergebnis ein Augenmerk auf eine zweckmäßige sowie zeitgemäße Verteilung des öffentlichen Raums gelegt wurde. Die Mobilität in der Stadt ist schon länger im Wandel und es gibt Bedürfnisse der Menschen an die Straßenraumgestaltung, die hier gut umgesetzt werden. Mit dieser Maßnahme erreichen wir mehr Sicherheit, Ordnung und Barrierefreiheit in der Stadt“, betont die für Mobilität zuständige Stadträtin Janine Bex, BSc abschließend. MD/MF


Quelle: Stadt Innsbruck



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