Am Vormittag des 02. März 2021 führten Beamte der Landesverkehrsabteilung Verkehrskontrollen im Stadtgebiet von Hallein durch. Im Zuge dessen konnten bei einer 51-jährigen PKW-Lenkerin Symptome einer Alkoholisierung festgestellt werden, weshalb ein Alkomattest durchgeführt wurde. Dieser verlief mit 1,2 Promille positiv. Durch die Lenkerin wurde bekannt, dass sie am Vortag eineinhalb Flaschen Wein konsumiert habe.
Der Österreicherin wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen.
Am Nachmittag des 02. März 2021 erfolgte durch eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung ebenfalls im Stadtgebiet von Hallein auf der B159 eine Verkehrskontrolle eines 27-jährigen Österreichers. Durch den PKW-Lenker konnte kein Führerschein vorgewiesen werden, da ihm dieser bereits abgenommen worden war. Ein durchgeführter Alkoholtest verlief negativ.
Als Rechtfertigung gab der Lenker an, einfach fahren zu müssen.
Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Das Fahrzeug wurde anschließend von einer berechtigten Person weitergelenkt.
Die Lenker werden bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht.
Quelle: LPD Salzburg