Vorarlberg: Verkehrsfreigabe für Senderstraße und neue Senderbrücke nach Ostern
Landesrat Tittler: Freude über frühzeitige Verkehrsfreigabe
Dornbirn/Lustenau/Lauterach (VLK) – Nach Ostern, am Dienstag, 19. April 2022, werden um 4:00 Uhr morgens die L41, Senderstraße und die L42, Werbenstraße von Lustenau bis Dornbirn wieder für den Verkehr freigegeben. Ab 13:00 Uhr wird auch die neue Senderbrücke befahrbar sein, somit ist dann auch der restliche Straßenabschnitt der L41 bis Wolfurt für den Verkehr offen. Landesrat Marco Tittler, Straßenbaureferent der Vorarlberger Landesregierung, zeigt sich erfreut über die frühzeitige Verkehrsfreigabe: „Dank des großen Einsatzes aller Beteiligten können wir erfreulicherweise die neue Senderbrücke einen Monat früher als geplant für den Verkehr freigeben.“
Die Senderstraße L41 ist eine wichtige Verbindungsstraße für den tägichen Weg zur Arbeit, insbesondere zwischen Lustenau bzw. Höchst und den Hofsteiggemeinden, mit einem Verkehrsaufkommen von mehreren Tausend Kfz pro Tag. In den letzten Monaten musste dieser Verkehr aufgrund der Sperre der Senderbrücke durch die Ortszentren der umliegenden Gemeinden ausweichen. Nun kann die neue Senderbrücke für den Verkehr freigegeben und diese wichtige Verbindung wiedereröffnet werden. „Die durch die Sperre der Senderbrücke ausgelöste zusätzliche Verkehrsbelastung in den umliegenden Gemeinden wird wieder spürbar zurückgehen“, erläutert Landesrat Tittler und stellt weiters fest: „Dadurch werden die durch den Ausweichverkehr betroffenen AnrainerInnen wieder deutlich entlastet“. Tittler dankt allen Beteiligten, die es durch die frühzeitige Verkehrsfreigabe der Senderstraße möglich gemacht haben, diese zusätzliche Verkehrsbelastung in den Gemeinden so kurz als möglich zu halten.
Entlang des gesamten Verlaufs der L41 wird weiterhin eine Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen bestehen bleiben, da die geringen Straßenabmessungen einen LKW-Verkehr nicht zulassen. Dazu wird auf der L41 in Lauterach eine provisorische Einengung mittels Betonleitwänden errichtet, um das bestehende LKW-Fahrverbot nochmals deutlicher ersichtlich zu machen. Aufgrund der regelmäßigen Missachtung des Fahrverbotes durch LKW musste im September 2021 die Sperre der denkmalgeschützten Holzbrücke für den motorisierten Verkehr aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden.
Die Holzbrücke kann nun weiterhin für FußgängerInnen und insbesondere dem Fahrradverkehr zur Verfügung stehen. In Verbindung mit den sich in Planung befindlichen Radwegverbindungen durch die Riedgebiete kann dadurch dem wichtigen Ziel der Entflechtung des Fahrradverkehrs vom motorisierten Individualverkehr wieder ein Stück nähergekommen werden.
Quelle: Land Vorarlberg