Salzburg: Verkehrskontrollen

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Polizeiauto - Symbolbild

21 Sep 11:49 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am 20. und 21. September 2020 wurden technische Verkehrskontrollen/Lärmmessungen und Geschwindigkeitskontrollen im Bundesland Salzburg durchgeführt.

Bei Lärmmessungen am 20. September 2020 konnte ein 47-jähriger Oberösterreicher in Thalgau mit seinem Motorrad mit 101 Dezibel anstatt der erlaubten 90 Dezibel sowie ein 58-jähriger Steirer auf der Lammertal Bundesstraße mit 109 Dezibel anstatt der erlaubten 99 Dezibel gemessen werden.

Bei Geschwindigkeitskontrollen in der Stadt Salzburg konnten am 20. September 2020 ein Flachgauer Fahrzeuglenker in der Innsbrucker Bundesstraße sowie ein Salzburger Fahrzeuglenker in der Münchner Bundesstraße, beide Fahrtrichtung stadtauswärts, mit 99 km/h und 103 km/h, anstatt der erlaubten 50 km/h gemessen werden.

In der Nacht auf den 21. September wurden technische Verkehrskontrollen im Bereich der Autobahnen und der Stadt Salzburg durchgeführt: Ein 28-jähriger Pkw-Lenker aus Niederösterreich fiel den Polizisten auf der Westautobahn (A1) wegen der tiefen Fahrzeuglage auf. Festgestellt wurde bei der technischen Kontrolle, dass der Lenker seinen PKW um mehrere Zentimeter zu tief gelegt hatte, sodass die Reifen an den Radhauskanten streiften. Eine Kennzeichenabnahme konnte der Lenker jedoch verhindern, da er sein Fahrwerk an Ort und Stelle wieder auf die richtige Höhe stellen konnte.
Ein 20-jähriger Pkw-Lenker aus dem Flachgau fiel in der Stadt Salzburg wegen des lauten Fahrgeräusches auf. Eine Lärmmessung ergab einen Wert von 110 Dezibel anstatt der erlaubten 82 Dezibel. Der Lenker konnte an Ort und Stelle seine Auspuffanlage nicht leiser einstellen, weshalb ihm die Kennzeichen vorläufig abgenommen wurden.
Ein 25-jähriger Pkw-Lenker aus dem Flachgau konnte in der Stadt Salzburg ebenfalls wegen seines zu lautem Auspuff aus dem Verkehr gezogen werden. Anstatt der erlaubten 82 Dezibel ergab die Lärmmessung 98 Dezibel. Weiteres wurden mehrere nicht genehmigte Umbauten im Motorraum des Pkw festgestellt.
Diese und alle weiteren beanstandeten Fahrzeuglenker werden der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht. Zudem müssen einige Lenker mit einer Vorführung zur besonderen Überprüfung rechnen.



Quelle: LPD Salzburg



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