Salzburg: Verkehrskontrollen im Pongau und Tennengau
Am 26. August führte die Polizei Geschwindigkeitsmessungen im Bezirk St. Johann und Hallein durch. Dabei überschritten bei 2144 Fahrzeugen 132 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
In Hallein wurden zwei Motoradfahrer auf der L256, der Dürnberger Landesstraße, bei der dortigen 50 km/h Beschränkung mit 108 km/h und 105 km/h gemessen.
Die Lenker wurden angezeigt.
Auf der A1 in Fahrtrichtung Wien wurde die die Polizei im Bereich des Gemeindegebiet Wals auf einen PKW aufmerksam, der mit 142 km/h bei erlaubten 80km/h unterwegs war. Der Lenker, ein 45-jähriger Deutscher aus Baden-Württemberg, gab bei der Kontrolle als Rechtfertigung an, dass er einen wichtigen Termin hätte. Er wurde angezeigt.
Am 27. August mittags fuhr ein PKW-Lenker in Salzburg die Schopperstraße stadtauswärts. Bei einer Gabelung missachtete der Lenker ein "Einfahrt verboten" Verkehrsschild. Durch diese Missachtung musste ein entgegenkommendes Fahrzeug unvermittelt ausweichen. Die Polizei folgte dem PKW, der in eine Seitengasse einbog und dort einige Minuten hielt, bevor er zurückfuhr und von der Polizei angehalten wurde. Bei einer Kontrolle stellte die Polizei fest, dass der zuvor hinter dem Steuer sitzende Lenker, ein 41-jähriger Flachgauer, nun auf dem Beifahrersitz saß und seine Frau, eine 45-jährige Flachgauerin, nun die Lenkerin des PKW war. Die beiden gaben nach anfänglichem Leugnen zu, dass der Ehemann, das Fahrzeug gelenkt hatte, dieser jedoch keinen Führerschein besitzt. Der Alkotest mit der 45-Jährigen verlief negativ. Ein mit dem Flachgauer durchgeführter Alkotest ergab 0,18 Promille. Ein Drogentest verlief positiv auf Kokain sowie Opiate. Das Ehepaar wurde angezeigt.
Am 27. August nachmittags fiel der Polizei auf der A1 im Bereich der Ausfahrt Messezentrum ein PKW-Lenker auf, der sein Mobiltelefon in beiden Händen hielt. Bei der Anahaltung gab der 30-jährige Flachgauer an, dass er seit fünf Jahren keinen Führerschein mehr besitzt. Dem Lenker wurde die Weiterfahrt untersagt und Anzeige wurde erstattet.
Unmittelbar nach der Amtshandlung im selben Bereich bemerkte die Polizei einen Motoradlenker, der in der Autobahnunterführung der A1 sein Motorrad nur auf dem Hinterrad bewegte. Der Lenker, ein 18-jähriger Salzburger, gab bei der Kontrolle an, dass er noch keinen Führerschein besitzt, da er noch die praktische Fahrprüfung absolvieren muss. Der Salzburger wurde angezeigt.
Quelle: LPD Salzburg