Niederösterreich: Verkehrsschwerpunkt
Ein 30-jähriger rumänischer Staatsbürger wurde am 1. Mai 2021, gegen 15.30 Uhr, auf der S 1, Fahrtrichtung Osten, bei der Raststation Rannersdorf angehalten. Bei der Kontrolle des Klein-Lkws samt Anhänger wurde festgestellt, dass bei dem Anhänger, auf dem ein Pkw transportiert wurde, das linke vordere Rad fehlte. Bei der folgenden technischen Kontrolle wurden insgesamt 21 technische Mängel festgestellt. Davon wurden am Klein-Lkw 3 technische Mängel mit Gefahr im Verzug und am Anhänger 5 technische Mängel mit Gefahr im Verzug festgestellt. Ihm wurden die Kennzeichentafeln und Zulassungsscheine vorläufig abgenommen. Er wird der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
Ein albanischer Reisebus, gelenkt von einem 45-jährigen albanischen Staatsbürger, wurde am 2. Mai 2021, gegen 10.00 Uhr, auf der A 1 in Fahrtrichtung Wien, bei der Raststation St. Pölten angehalten. Bei der Lenker- und Fahrzeugkontrolle wurde eine ungültige Genehmigung vorgewiesen bzw. war der Bus nicht auf der vorgeschriebenen Route für diese Kraftfahrlinie unterwegs. Die nachfolgende technische Kontrolle ergab ebenfalls mehrere schwere technische Mängel, wobei ein Mangel an der Bremsanlage so gravierend war, dass dieser mit Gefahr im Verzug beurteilt wurde. Dem Fahrzeuglenker wurden die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein vorläufig abgenommen. Ihm wurde die Weiterfahrt bis zur Behebung der Mängel untersagt.
Die Lenker der beanstandeten Fahrzeuge wurden wegen der technischen Mängel den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt. Weitere 77 Verwaltungsübertretungen (davon 38 wegen Überschreitung der zulässigen Gewichte, 9 Anzeigen wegen des bestehenden Wochenend- und Feiertagsfahrverbot und 30 Anzeigen wegen sonstiger Verwaltungsübertretungen) wurden ebenfalls den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt.
Die Weiterfahrt wurde 16 weiteren Fahrzeuglenkern wegen Überladung, Nichteinhaltung des Wochenend- und Feiertagsfahrverbot und sonstiger Verwaltungsübertretungen bis zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands untersagt.
Quelle: LPD Niederösterreich